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Kurzwirksame Insulinanaloga bei Diabetes Typ 1

Die modernen kurzwirksamen Insulinanaloga sind seit Ende September 2006 fast nur noch zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen für Typ-2-Diabetiker verordnungsfähig, wenn ihr Preis den der entsprechenden Humaninsuline nicht übersteigt. Nachdem die Insulinhersteller durch Rabattverträge mit über 200 Krankenkassen den Preis für diese Patientengruppe gesenkt haben, können die kurzwirksamen Analoga Typ-2-Diabetikern wieder auf einem Kassenrezept verordnet werden. Für Menschen mit Diabetes Typ 1 zahlen die Krankenkassen auch heute noch den 25 bis 30 Prozent höheren Preis. Das soll sich nun jedoch ändern.

Analoginsuline für Typ-1-Diabetiker

Bereits im Februar 2005 beauftragte der Gemeinsame Bundesausschuss das IQWiG, den Nutzen kurzwirksamer Analoginsuline auch für Typ-1-Diabetiker zu bewerten. Und entsprechend der Begutachtung zu den Insulinen für Typ-2-Diabetiker bemängelte das damals noch junge Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die schlechte Studienlage. Bei den jedoch vom Institut selbst aufgestellten Zugangs- bzw. Berücksichtigungskriterien von Studien (Mindestdauer 24 Monate) wird allerdings übersehen, dass derartige Langzeitstudien aus ethischen Gründen bei minderjährigen Typ-1-Diabetikern nicht durchgeführt werden sollten.

Am 28. August 2007 veröffentlichte das IQWiG einen Vorbericht zu seinem Gutachten. Darauf gab es nur wenige Reaktionen - vermutlich, weil viele Typ-1-Diabetiker davon ausgingen, dass in die Rabattverträge auch die Verordnungen für sie mit eingeschlossen wären. Ein fataler Irrtum. Das Institut von Herrn Professor Sawicki konnte an Hand der entsprechenden Institutskriterien bei den eingereichten Studien - ebenso wie bei der Entscheidung für Typ-2-Diabetiker - selbst für Kinder, Jugendliche und Pumpenträger keinen Zusatznutzen in einer Behandlung mit kurzwirksamen Insulinanaloga erkennen.

In seiner Beschlussfassung folgte der Gemeinsame Bundesausschuss dem Ergebnis des IQWiG und verkündete am 22. Februar 2008 in einer Pressemitteilung: "Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Typ-1-Diabetikern bleiben grundsätzlich nur dann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsuline oder ein Versuch der Stoffwechseleinstellung mit herkömmlichen Insulinen gescheitert ist.

Doch angesichts der geringen Zahl von Typ-1-Diabetikern kann eine nennenswerte Entlastung des Finanzvolumens der gesetzlichen Krankenversicherung (aktuell rund 150 Milliarden Euro) durch diese Maßnahme kaum erreicht werden. Es bleibt zu hoffen, dass die letzte Instanz - das Bundesministerium für Gesundheit - der Kassenlage der GKV keine höhere Priorität einräumt als der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Berufstätigen mit Typ-1-Diabetes.

Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 12.03.2008 nach oben

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