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Reform des Risikostrukturausgleichs und der Novellierung des Medizinproduktegesetzes

Bundesrat stimmt der Reform des Risikostrukturausgleichs, der Novellierung des Medizinproduktegesetzes und dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz zu

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung, dem 2. Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes sowie dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz zugestimmt. Die Gesetze treten am 1. Januar 2002 in Kraft. Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:

"Mit der Neuordnung des Risikostrukturausgleiches werden wirksame Anreize für die Krankenkassen geschaffen, sich um eine bessere Versorgung vor allem der chronisch Kranken, zu bemühen. Krankenkassen, die ihren Versicherten qualitätsgesicherte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme) anbieten, werden finanziell entlastet.

Das Gesetz hat drei zentrale Bausteine:

Dies stärkt die Solidarität unter den Krankenkassen und schafft einen fairen Wettbewerb.

Mit der Änderung des Medizinproduktegesetzes wird der Verbraucherschutz erheblich gestärkt sowie die Aufklärung und Information für die Patientinnen und Patienten verbessert. Darüber hinaus wird das Medizinprodukterecht entbürokratisiert. Mit dem Zweiten Medizinprodukte-Änderungsgesetz werden die Richtlinien der Europäischen Union über Invitro-Diagnostika (98/79/EG), mit welcher diese in den Regelungsbereich des Medizinprodukterecht einbezogen werden sowie die Richtlinie 2000/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates zu Medizinprodukten, die stabile Derivate aus menschlichem Blut oder Blutplasma enthalten, in nationales Recht umgesetzt.

Mit den neuen Regelungen wird der Marktzugang für solche Produkte, die in der gesamten EU verkehrsfähig sind, erleichtert. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz die Vorschriften zur Überwachung und Maßnahmen bei der Abwehr von Risiken neu und klarer strukturiert und soweit erforderlich, stringenter gefasst.

Erstmals werden mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz für altersverwirrte, aber auch für geistig behinderte und psychisch kranke Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf zusätzliche Leistungen für Versorgungsangebote vorgesehen. Die häusliche Pflege hat dabei Vorrang. Dies entspricht den Bedürfnissen der meisten Betroffenen, die eine Pflege im häuslichen Bereich einer stationären Versorgung# vorziehen.

Mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz werden die Angehörigen entlastet, die oft rund um die Uhr beansprucht werden, weil sie die Pflegebedürftigen nicht allein lassen können. Hinzu kommt die Entwicklung und Förderung neuer Versorgungskonzepte und -strukturen. Hierin sehe ich eine Chance, der zunehmend von Demenz geprägten Pflege im Alter gerecht zu werden.

Hervorzuheben ist, dass auch erstmals die ambulante Hospizarbeit gefördert wird, was bisher nur für die stationäre Hospizarbeit der Fall war."

Nähere Informationen zu den Gesetzen sind über die Internetseiten des BMG zu erhalten.Titel

zuletzt bearbeitet: 30.11.2001 nach oben

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