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Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme

Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK)

Nationales Programm für Versorgungsleitlinien bei der Bundesärztekammer (NPL)

A. Zielsetzung

Angestoßen durch die Beratungen des Koordinierungsausschusses gem. § 137f SGB V zur Definition von Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme übernimmt die Bundesärztekammer die Schirmherrschaft für ein "Nationales Programm für Versorgungsleitlinien bei der Bundesärztekammer (NPL)". Strukturierte Behandlungsprogramme müssen auf einheitliche Therapieempfehlungen gestützt werden, für die in Deutschland die notwendigen evidenzbasierten Konsensusleitlinien bislang nicht in jeder Hinsicht zur Verfügung stehen.

Das Nationale Programm schafft mit den zu erstellenden Versorgungsleitlinien die Grundlagen für eine Empfehlung des Koordinierungsausschusses. In der Folge sind diese Grundlagen entsprechend dem nach den Kriterien der Evidenzbasierten Medizin besten, jeweils aktuell verfügbaren Stand der medizinischen Erkenntnisse zu aktualisieren.

Durch den Konsensfindungsprozess im Rahmen des "Nationalen Programmes für Versorgungsleitlinien bei der Bundesärztekammer (NPL)" wird die Implementierung evidenzbasierter Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und weiterer Verfasser in besonderem Maße gefördert.

Ziel ist es, Schlüsselempfehlungen deutscher Leitlinien und evidenzbasierte Handlungsempfehlungen verschiedener Herausgeber zu einer bestimmten, prioritären Versorgungsproblematik in Form einer nationalen Versorgungsleitlinie aufeinander abzustimmen und zusammenzufassen. Dabei wird besonderer Wert auf die Anforderungen der Gremien gelegt, die gemäß SGB V für die Nutzung evidenzbasierter Leitlinien zur Entwicklung von Versorgungskriterien bzw. Disease-Management-Programmen verantwortlich sind.

Das "Nationale Programm für Versorgungsleitlinien bei der Bundesärztekammer (NPL)" ergänzt bestehende Programme (z. B. der AWMF, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft), indem Versorgungsleitlinien insbesondere auf Implementierung der wissenschaftlichen Evidenz in die Versorgungsroutine zielt.

B Vorgehen, Verfahren

1. Themenpriorisierung

Der Anstoß zur Themenauswahl zur Entwicklung einer nationalen Versorgungsleitlinie erfolgt vorrangig im Rahmen der Beschlussempfehlungen des Koordinierungsausschusses gem. §§ 137f e und f SGB V.

2. Einleitung des Abstimmungsprozesses

Die in der Erarbeitung von überregionalen Leitlinien zu einer bestimmten Thematik ausgewiesenen Herausgeber und Verfasser von Leitlinien und evidenzbasierten Handlungsempfehlungen werden vom Präsidenten der Bundesärztekammer zu einem ersten Abstimmungsgespräch geladen. In der Regel ist die AWMF bzw. die jeweilige Fachgesellschaft Ansprechpartner. Im Vorfeld hat eine interne Abstimmung zwischen wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaft und jeweiligem Berufsverband über die Federführung zu erfolgen.

Ziel dieser Abstimmung ist vorrangig die Klärung der Frage, ob die verschiedenen Verfasser/Herausgeber sich auf eine durch die Bundesärztekammer moderierte gemeinsame Erstellung einer "Nationalen Versorgungsleitlinie" einigen können.

Dabei sind folge Vorgaben[*] zu beachten:

An den Beratungen kann die von den Selbstverwaltungspartnern des Koordinierungsausschusses benannte Arbeitsgruppe "Inhaltliche Anforderungen an Disease-Management-Programme" des Arbeitsausschusses "Disease-Management-Programme" beteiligt werden.

3. Ablauf und Darlegung des Abstimmungsprozesses

Der Abstimmungsprozess zwischen Verfassern, Herausgebern sowie externen Experten und/oder potenziellen Nutzern der Versorgungsleitlinie wird durch neutrale Experten moderiert. Beschlüsse sind generell einstimmig zu fassen. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind abweichende Voten mit Autorenschaft und zu Grunde liegender Evidenz darzulegen. Der zeitliche und inhaltliche Ablauf des Abstimmungsprozesses sowie das Abstimmungsergebnis werden in einem Protokoll festgelegt.

4. Externe Bewertung und Pflege der Versorgungsleitlinie

Die Versorgungsleitlinie wird einer Bewertung durch das Leitlinien-Clearingverfahren der Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitswesen unterworfen. Für jede Versorgungsleitlinie wird die zu Grunde liegende Evidenzbasis allgemein zugänglich gemacht. Die Verfasser/Herausgeber sind über notwendig werdende Aktualisierungen zu informieren.

5. Zusammenarbeit

Bei der Erstellung von Versorgungsleitlinien ist bei Bedarf der Sachverstand des Deutschen Cochrane-Zentrums, des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin und weiterer aus-gewiesener wissenschaftlicher Institutionen einzubeziehen.

6. Durchführung, Finanzierung

Die Bundesärztekammer delegiert die organisatorische Realisierung des Nationalen Leitlinienprogramms bei der Bundesärztekammer an die Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung (ÄZQ). Dabei ist zu gewährleisten, dass kein Interessenkonflikt zwischen dem beschriebenen Projekt und dem Leitlinien-Clearingverfahren bei der ÄZQ entsteht. Bei der Bundesärztekammer bzw. der ÄZQ anfallende Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organisation des Konsensusprozesses für Leitlinien entstehen, sind durch eine abgesicherte neutrale Drittfinanzierung zu tragen.

Quellen

  • AWMF, ÄZQ (2001) Das Leitlinien-Manual. Z>ärztl Fortbild Qualitätssicherung (ZaeFQ)>95 (Supp.I)>I-84.
  • Sackett DL Richardson WS et al. Evidenzbasierte Medizin. EbM-Umsetzung und Vermittlung. Deutsche Ausgabe von R. Kunz, L. Fritsche, Germering, Zuckschwerdt 1999.
  • Kunz R, Ollenschläger G et al. Lehrbuch Evidenzbasierte Medizin in Klinik und Praxis, Köln, Deutscher Ärzteverlag 2000.
  • Scottish Intercollegiate Guideline Network (SIGN). SIGN Guideline 50: A guideline developers' handbook. SIGN Publication No. 50. SIGN Executive, Royal College of Physicans of Edinburgh, 9 Queen Street, Edinburgh EH2 IJQ, United Kingdom, Page 6-3, February 2001.

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zuletzt bearbeitet: 20.03.2002 nach oben

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