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Techniker Krankenkasse kritisiert Entwurf der Rechtsverordnung zum RSA

Rechtsverordnung zum Risikostrukturausgleich enthält keine Manipulationsbarrieren

Auf scharfe Kritik der Techniker Krankenkasse (TK) stößt der Entwurf der Rechtsverordnung zum Risikostrukturausgleich (RSA), zu dem das Bundesgesundheitsministerium heute eine Anhörung durchführt.

"Es ist ein Unding, dass Milliarden umverteilt werden und es keinerlei Kontroll- und Sanktionsmechanismen gibt", sagte Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des TK-Vorstandes. "Das ist eine Einladung zur Manipulation."

Die TK fordert daher, in der Rechtsverordnung einen verbindlichen Mindestumfang von Prüfungen und wirksame Sanktionen bei festgestellten Fehlern festzuschreiben. Die bisherige Vorschrift, die lediglich eine Korrektur der tatsächlich festgestellten Fehler vorsieht, habe sich als nicht ausreichend erwiesen.

"Die ermittelte Fehlerquote muss auf den Gesamtbestand der Versicherten hochgerechnet werden, die an Disease-Management-Programmen teilnehmen", forderte Klusen. Der Korrekturbetrag müsse den jeweiligen Kassen dann im RSA-Jahresausgleich abgezogen werden. Nur so könne verhindert werden, dass eine fehlerhafte Bestandsführung zu ungerechtfertigten finanziellen Vorteilen im RSA führt.

Außerdem fordert die TK ein medizinisches Zweitmeinungsverfahren zur Bestätigung der Diagnose und des Krankheitsstadiums als Basis für die Einschreibung in ein Programm. Dies gelte insbesondere, weil sich bei einer nachträglichen Kontrolle der RSA-Meldungen nicht mehr beurteilen lässt, wie der Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt der Einschreibung war.

Die Notwendigkeit eines medizinischen Zweitgutachtens wurde bereits ausdrücklich in dem Gutachten betont, das der RSA-Gesetzgebung zugrunde liegt. Auch im Eckpunktepapier zur RSA-Reform, auf das sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium im April 2001 verständigt hatten, ist das Zweitmeinungsverfahren explizit aufgeführt. "Es ist schon merkwürdig, dass man sich daran nicht mehr erinnert oder erinnern will", sagte Klusen.

Die vollständige Stellungnahme der TK finden Sie unter: Stellungnahme der Techniker Krankenkasse.

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zuletzt bearbeitet: 17.06.2002 nach oben

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