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Ulla Schmidt: Behandlungsprogramme können doch starten

Behandlungsprogramme können allein bei Diabetikern eine Vielzahl von Folgeschäden verhindern

Zum Beschluss des Länderausschusses der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, zunächst keine Verträge zu Disease Management Programmen abzuschließen, erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:

"Mit den Disease Management Programmen wird die Versorgung chronisch kranker Menschen in Deutschland bedeutend verbessert. Allein bei Diabetikern haben wir nach Expertenmeinung eine Vielzahl von Folgeschäden: 5.000 Erblindungen pro Jahr, 28.000 Amputationen, 8.300 neue Dialysebehandlungen. Die meisten dieser Schäden können vermieden werden. Das ist mit den Disease Management Programmen zu erreichen.

Skandalös ist die Diskussion und der Beschluss des Länderausschusses der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom Wochenende, wonach vor der Wahl keine Verträge über qualitätsgesicherte Behandlungsprogramme abgeschlossen werden sollen. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit heute ein Gespräch mit dem Vorsitzenden und mit dem Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Manfred Richter-Reichhelm und Dr. Rainer Hess, geführt, mit folgendem Ergebnis:

  1. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat klargestellt, dass der Länderausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einzelne Kassenärztliche Vereinigungen in der Vertragsgestaltung nicht binden kann.
  2. Auftretende Rechtsprobleme bei Disease Management Verträgen werden vom Bundesversicherungsamt (BVA) bzw. vom BMG geprüft (§ 137 g SGB V).
  3. Das BMG empfiehlt, den ausgehandelten Vertrag in Nordrhein dem BVA umgehend zur Rechtsprüfung vorzulegen.
  4. Das BMG wird veranlassen, dass das BVA den Vertrag umgehend prüft.
  5. Das BVA wird die Prüfergebnisse den Vertragspartnern kurzfristig zuleiten, so dass dann eine Entscheidung über den endgültigen Vertragsabschluss getroffen werden kann."

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zuletzt bearbeitet: 03.09.2002 nach oben

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