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Ulla Schmidt: Patientinnen und Patienten sollen Partner sein

Unterstützung durch Patientenbeauftragten

Anlässlich des "Forums Patientenrechte" der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (ASG) in Berlin erklärt Bundessozialministerin Ulla Schmidt:

"Patientinnen und Patienten sollen von Betroffenen zu Beteiligten werden. Patientenrechte und Patientenschutz sind zentrale Bereiche unserer Gesundheitspolitik. Sie werden auch in dieser Legislaturperiode weiter ausgebaut. Deshalb wollen wir eine unabhängige Beratung und objektive Informationen sichern und Patientinnen und Patient in allen Bereichen des Gesundheitswesens beteiligen, vor allem in Fragen, die ihre medizinische Behandlung angehen. Wir wollen Patientinnen und Patienten mit Durchblick.

Deshalb werden wir mehr Transparenz im Gesundheitswesen schaffen, die Förderung der Kompetenz in eigener Sache weiter ausbauen und die Qualitätssicherung der medizinischen Leistungen als den besten Patientenschutz weiter vorantreiben. Denn ohne diese Voraussetzungen können die Patientinnen und Patienten ihre Rechte nur schwer wahrnehmen. Informierte und kompetente Patientinnen und Patienten können mehr für ihre Gesundheit tun und Behandlungserfolge sichern. Deshalb sind kompetente Patientinnen und Patienten auch aus Sicht qualitätsorientierter Leistungserbringer notwendig. Und selbst unter Kostengesichtspunkten ist die Stärkung der Patientinnen und Patienten der richtige Weg.

Überblick mit der Patientencharta

Die Patientenrechte sind in Deutschland alles in allem schon sehr detailliert und ausgewogen durch Richterrecht ausgestaltet. In der letzten Legislaturperiode wurden die schadensersatzrechtlichen Vorschriften im Arzneimittelgesetz modernisiert und europäischen Standards angeglichen. Auch die Rechte der Pflegebedürftigen wurden gestärkt. Die Möglichkeiten der Pflegekassen ihre Beratungs- und Unterstützungspflichten in der gebotenen Weise wahrzunehmen, haben wir erweitert.

Damit die bestehenden Rechte auch wahrgenommen werden können, haben das Bundesjustizministerium und mein Haus gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Patienten- und Ärzteverbände, der Krankenhäuser, der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, der freien Wohlfahrtsverbände und der Länder die "Patientencharta", eine Übersicht die bestehenden Rechte erarbeitet. Die Broschüre mit dem Titel "Patientenrechte in Deutschland" wird z. Zt. gedruckt und wird dann über die beteiligten Organisationen den Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen, z. B. in Arztpraxen und Krankenhäusern.

Unterstützung durch Patientenbeauftragten

Besonders durch die Berufung eines Patientenbeauftragten werden wir die Position der Patientinnen und Patienten weiter verbessern. Noch in diesem Jahr werden wir eine oder einen Beauftragten für die Belange der Patienten einsetzen. Sie oder er wird unabhängiger Berater sein, die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Sprachrohr für die Patienten in der Öffentlichkeit sein. Die oder der Beauftragte soll auf die Beachtung der Belange der Patienten in allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen hinwirken und dazu beitragen, im Dialog mit den Patientenverbänden und -organisationen Problemlagen aufzuzeigen und zu benennen.

Der Sicherung der Patientenrechte und des Patientenschutzes werden auch die Ergebnisse der von uns in Auftrag gegebenen Studie zu "Möglichkeiten einer koordinierten Medizinschadensforschung" dienen. Nach aktuellen Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen beschweren sich rund 40.000 Patienten jährlich in Deutschland über Behandlungsfehler. Ich halte diese Zahl für alarmierend. Für die Praxis ist es wichtig, sowohl aus Behandlungsfehlern als auch aus sonstigen Medizinschadensfällen Erkenntnisse zur Verbesserung der medizinischen Versorgung zu gewinnen. Ergebnisse der Studie werden Ende dieses Jahres vorliegen.

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Stiftung Warentest im Gesundheitswesen

Besonders durch die Berufung eines Patientenbeauftragten werden wir die Position der Patientinnen und Patienten weiter verbessern. Noch in diesem Jahr werden wir eine oder einen Beauftragten für die Belange der Patienten einsetzen. Sie oder er wird unabhängiger Berater sein, die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Sprachrohr für die Patienten in der Öffentlichkeit sein. Die oder der Beauftragte soll auf die Beachtung der Belange der Patienten in allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen hinwirken und dazu beitragen, im Dialog mit den Patientenverbänden und -organisationen Problemlagen aufzuzeigen und zu benennen.

Mit der Gesundheitsreform 2000 wurden die Spitzenverbände der Krankenkassen verpflichtet, Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung im Rahmen von Modellvorhaben zu fördern und Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen mit einem Betrag von zurzeit 53 Cent pro Versicherten - insgesamt rd. 36 Millionen Euro jährlich - zu unterstützen. Auch wenn das gesetzlich vorgegebene Ausgabenvolumen für die Selbsthilfeförderung noch nicht erreicht ist, haben sich die Daten in der letzten Zeit doch positiv entwickelt. Ich erwarte, dass sich dieser positive Trend auch in diesem Jahr fortsetzt und die Selbsthilfe endlich die Unterstützung erhält, die ihr zusteht. Die Stärkung der Selbsthilfe geht in jedem Fall weiter: die Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen soll fortentwickelt und die Integration der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in das Gesundheitswesen vorangetrieben werden.

Mit dem neuen Fallpauschalengesetz für die Krankenhäuser, das wir in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben, wurden die Krankenhäuser im Rahmen der Qualitätsoffensive schon verpflichtet, strukturelle Qualitätsberichte vorzulegen. Diese müssen veröffentlicht werden - zum Beispiel im Internet. Das schafft für die Patientinnen und Patienten Transparenz. Sie können in Zukunft mit den Füßen abstimmen und sich für das ihrer Meinung nach beste Krankenhaus entscheiden.

In einem nächsten Schritt wollen wir ein Zentrum für Qualität in der Medizin einrichten. Es soll eine Art "Stiftung Warentest" im Gesundheitswesen werden. Es soll nicht nur Behandlungsleitlinien für die wichtigsten Volkskrankheiten entwickeln, sondern vor allem auch die Patienten verständlich darüber informieren. Die Patientinnen und Patienten bekommen Beteiligungsrechte bei dem Zentrum und bei den Bundesausschüssen. Trotz der Ärzteproteste in den vergangenen Wochen führt kein Weg an mehr Transparenz im Gesundheitswesen vorbei. Denn wer weiß was läuft, achtet selbst auf eine gute Versorgung. Gut informierte Patientinnen und Patienten sind also der Schlüssel für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit im Medizinbetrieb.

Transparenz durch Gesundheitskarte und Patientenquittung Mehr Durchschaubarkeit bei Leistungen und Kosten werden wir auch mit der Patientenquittung erreichen. Diese Leistungsaufstellung - eine regelmäßige Übersicht über die Behandlung und deren Kosten - wird Vorschrift. Ab 2006 soll die Patientenquittung in Papierform abgelöst und in die elektronische Gesundheitskarte integriert werden. Auf der Karte werden wichtige Gesundheitsdaten gespeichert. Zum Beispiel: wann war der letzte check up, die letzte Impfung, welche Medikamente nimmt die Patientin? Wie bei einem Rechtschreibprogramm am PC können die gespeicherten Medikamente dann auf Unverträglichkeiten geprüft werden. Dabei wird sichergestellt, dass die Patienten die Hoheit über ihre Daten haben. So können wir unnötige Parallel- und Mehrfachuntersuchungen vermeiden, die Arzneimitteltherapie sicherer machen und wir erreichen mehr Transparenz für alle Beteiligten - was letztlich auch der Qualität und der Wirtschaftlichkeit gut tut.

Die Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte stärken wir auch mit der Einrichtung unseres Förderschwerpunktes zur Beteiligung der Patientinnen und Patienten bei der Entscheidungsfindung in Diagnostik und Therapie. Im Rahmen verschiedener Projekte zum Thema "Der Patient als Partner im medizinischen Entscheidungsprozess" soll die Patientenorientierung im individuellen Arzt-Patienten-Verhältnis in den Blickpunkt gerückt werden. Dazu werden seit September 2001 drei Jahre lang zehn Modellprojekte mit einem Fördervolumen von ca. 1. Mio. Euro pro Jahr gefördert.

Patientenschutz durch Qualitätssicherung

Patientenschutz ist viel mehr als nur Hilfe im Schadensfall. Deshalb werden wir die Qualität in allen Bereichen voran bringen - von der Prävention, Diagnose über Therapie bis hin zur Nachsorge, Rehabilitation und Pflege. Mit qualitätsgesicherten Behandlungsprogrammen, die wir im letzen Jahr für Brustkrebs und Diabetes Typ 2 auf den Weg gebracht haben, werden wir einen echten Qualitätssprung bei der Versorgung chronisch Kranker erreichen. In einem nächsten Schritt sollen jetzt die Programme für die koronare Herzkrankheit erarbeitet werden. Damit wird nicht nur die Qualität gesteigert sondern die Programme bieten auch neue Chancen, die Kompetenz für die eigene Gesundheit und den Umgang mit der Krankheit zu stärken. Patienten werden über Diagnose und Therapie genau informiert und in die Behandlungsentscheidungen von Anfang an mit einbezogen. Das Verhältnis von Arzt und Patient bekommt ein neues Gewicht.

Wichtig für die Verbesserung der Qualität ist auch der geplante "Ärzte-TÜV". Die Kassenärztinnen und Kassenärzte werden in Zukunft verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wer das nicht tut, kann nicht länger in der vertragsärztlichen Versorgung tätig sein. Wir führen damit nur das ein, was für andere Berufsgruppen längst gang und gäbe ist. Warum sollte etwas anderes gelten, wo Ärzte am Menschen arbeiten und Verantwortung für deren Leib und Leben tragen?"

Ganz praktisch hilft das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung durch seine kostenlose Beratung mit dem "Bürgertelefon Pflege" und dem "Bürgertelefon Krankenversicherung" (Fragen zur Krankenversicherung: 0800-1919199; Fragen zur Pflegeversicherung: 0800-1919190 - von montags bis donnerstags von 8-20.00 Uhr zum Nulltarif).

zuletzt bearbeitet: 22.02.2003 nach oben

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