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Ministerin ernennt neuen Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen

Mitglieder erhalten Berufungsurkunde

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat gestern offiziell den neuen Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen ernannt und den Mitgliedern ihre Berufungsurkunden überreicht.

Zu den Mitgliedern des neuen Sachverständigenrates, die bis zum 31. Juni 2007 berufen sind, gehören:

In seiner konstituierenden Sitzung hat der Sachverständigenrat gestern auch seinen Vorsitz gewählt. Dabei sind erneut Prof. Dr. Eberhard Wille zum Vorsitzenden und Prof. Dr. Peter C. Scriba zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden.

Hierzu erklärt Gesundheitsministerin Schmidt: "Die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems ist eine gesellschaftliche Daueraufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen. Der Erfolg der notwendigen Reformmaßnahmen hängt allerdings unter anderem von der Zuverlässigkeit der zugrunde gelegten Analysen und der daraus abgeleiteten Vorhersagen über die weitere Entwicklung unseres Gesundheitssystems ab. Hierzu kann der Sachverständigenrat einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Zudem sind wir Politiker darauf angewiesen, dass Sie und andere Wissenschaftler uns über die Vor- und Nachteile denkbarer Handlungsoptionen objektiv unterrichten. Wir brauchen realitätsnahe Szenarien, welche uns helfen, die gesellschaftlichen und finanziellen Folgen unseres politischen Handels so genau wie möglich abzuschätzen. Auch in Zukunft besteht daher ein großer Bedarf an interessenunabhängiger wissenschaftlicher Politikberatung.

Die Bundesregierung hat sich viele Forderungen und Vorschläge des Sachverständigenrates zu Eigen gemacht und in Gesetzgebungsverfahren sowie andere Initiativen einfließen lassen. Ich möchte hier nur exemplarisch auf die Stärkung der Prävention und der Patientensouveränität sowie die Umfinanzierung von Leistungen verweisen. In den vor uns liegenden Jahren werden wir insbesondere daran arbeiten müssen, die Sozialversicherungssysteme dem sich abzeichnenden demografischen Wandel anzupassen und ihre langfristige Finanzierung zu sichern. Die damit - und mit der effizienz- und qualitätssteigernden Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerungb - verbundenen Fragen sollten meiner Meinung nach im Mittelpunkt der Tätigkeit des Sachverständigenrates stehen.

Die im kommenden Gesundheitsreformgesetz vorgesehene Abschaffung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen betrifft nicht den Sachverständigenrat. Er wird auch in Zukunft fortbestehen - dann allerdings wahrscheinlich unter der neuen Bezeichnung "Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen". An den Aufgaben des Rates wird sich durch diese Umbenennung nichts ändern."

zuletzt bearbeitet: 29.08.2003 nach oben

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