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Plusminus irrt:

Per Saldo verringert die neue Preisregelung die Eigenbeteiligung der Versicherten

Zur Meldung des ARD-Wirtschaftsmagazins "Plusminus", wonach sich durch das neue Apothekenhonorar preisgünstige Arzneimittel verteuern würden, erklärt der Sprecher des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, Klaus Vater:

"Das neue Apothekenhonorar, das zum 1. Januar 2004 für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Kraft tritt, wird die Versicherten nicht zusätzlich belasten. Die entsprechende Meldung des ARD-Wirtschaftsmagazins "plusminus" ist falsch. Uns fehlt jedes Verständnis, wie so gegen die sehr sinnvolle Einführung eines preisunabhängigen Apothekenhonorars mit sachfremder Polemik Stimmung gemacht und dabei Fehlinformationen in Kauf genommen werden. Dies gilt um so mehr als wir die Sachlage "plusminus" schriftlich mitgeteilt haben.

Tatsache ist: Durch die Neuregelung sinken die Apothekenverkaufspreise für alle Arzneimittel, die bisher mehr als 28,50 Euro kosten. Das ist ein Umsatz von mehr als 17 Mrd. Euro. Dagegen beträgt der Umsatz für die Arzneimittel mit Preisen von bisher bis zu 5 Euro weniger als 1 Mrd. Euro. Nur für diese Arzneimittel erhöht sich die Zuzahlung aufgrund der Neuregelung. Per Saldo verringert also die neue Preisregelung im Rahmen einer 10-%-Zuzahlung die Eigenbeteiligung der Versicherten.

Die neue Regelung ist sinnvoll, dann damit werden Unterschiede bei den Arzneimittelpreisen der Hersteller besser abgebildet wie bisher. Ein Arzneimittel, dass der Hersteller preisgünstig anbietet, bleibt auch zu Endverkaufspreisen günstiger als ein Arzneimittel, das der Hersteller zu höheren Preisen anbietet. Die alte Regelung hat die Preisunterschiede der Hersteller künstlich vergrößert, weil der Apothekenzuschlag um so höher war, je teurer der Hersteller das Arzneimittel verkauft hat. Künftig erhalten die Apotheken für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel einheitlich ein Dienstleistungshonorar von 8,10 Euro je Packung. Verschreibungspflichtige Arzneimittel haben ein erhöhtes Nutzen-Risiko-Potential, deshalb ist eine gute pharmazeutische Betreuung durch die Apotheke besonders wichtig. Es macht deshalb auch keinen Sinn, wenn die Apotheke bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln um so mehr verdient, je teurer das Arzneimittel ist. Durch die Neuregelung sparen die Krankenkassen mittelfristig Geld, wenn die Apotheker nicht weiterhin mehr verdienen, weil der Umfang der Arzneimittel im oberen Preissegment immer weiter steigt."

zuletzt bearbeitet: 16.12.2003 nach oben

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