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Ärzte kritisieren Zuzahlungen für Wohnungslose

Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK)

Politik muss Praxisgebühren und Zuzahlungen für wohnungslose Sozialhilfeempfänger rückgängig machen

Der Deutsche Ärztetag kritisiert, dass auch wohnungslose Sozialhilfeempfänger zur Leistung von Praxisgebühren und Zuzahlungen herangezogen werden. Der Gesetzgeber müsse Regelungen schaffen, die die mit der Gesundheitsreform entstandenen Behandlungsbarrieren für diesen Personenkreis wieder rückgängig machen, forderten die Delegierten des 107. Deutschen Ärztetags in Bremen.

"Die bei den meisten Wohnungslosen theoretisch anwendbare Chronikerregelung kann das grundsätzliche Problem nicht auffangen", heißt es in dem Beschluss des Ärzteparlaments. Ohne eine Veränderung der Gesetzeslage müsse zukünftig wieder mit vermehrten Notfalleinsätzen und insgesamt höheren Behandlungskosten für wohnungslose Patienten gerechnet werden.

Die ärztlichen Projekte zur Versorgung Wohnungsloser melden seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes am 1. Januar 2004 einen Rückgang der Patientenzahlen um teilweise mehr als 60 Prozent. In Deutschland leben ca. 200.000 alleinstehende Wohnungslose. Die meisten von ihnen weisen ein geringes Krankheitsbewusstsein auf und sind durch die medizinische Regelversorgung nur schwer zu erreichen. Aus diesem Grunde sind in den letzten Jahren in den meisten größeren Städten Deutschlands Projekte entstanden, die sich zum Ziel gesetzt haben, durch aufsuchende Hilfen die ärztliche Versorgung Wohnungsloser sicherzustellen.

"Die Anreize zur Teilnahme an den neu angebotenen Hausarztprogrammen finden ihre Grenzen in eventuellen Mehrkosten", erläutert Professor von der Schulenburg. Im Gesetz sei klar geregelt, dass sich derartige Versorgungsmodelle selbst tragen müssen. Dies ist jedoch bei den Hausarztmodellen nicht zu erwarten. Stattdessen werden Patienten, die ohnehin fachärztliche Hilfe brauchen, gezwungen, zunächst den Hausarzt zu konsultieren, da dies vorgeschrieben sei. "Die Einführung von Hausarztmodellen ist durchaus positiv, da der Hausarzt als Lotse helfen kann, Doppeluntersuchungen zu verhindern. Dazu muss der Hausarzt mehr Zeit für den Patienten haben, als es derzeit der Fall ist. Auch müssen die an den Hausarztmodellen teilnehmenden Ärzte nach festen Qualitätskriterien ausgesucht werden."

Stattdessen sei zu befürchten, dass die Bestimmungen des Gesetzes in Bezug auf die Auswahl der teilnehmenden Ärzte mehr als großzügig ausgelegt werden und so gut wie alle Hausärzte beteiligt werden. Wenn die Hausarztprogramme aber einen ökonomischen Effekt haben sollen, sei eine qualitative Auswahl der Ärzte, die an diesen Programmen teilnehmen sollen, unbedingt erforderlich, da nur wenige Hausärzte in ihrer Ausbildung wirklich auf eine Lotsenfunktion im Gesundheitswesen vorbereitet seien.

zuletzt bearbeitet: 21.05.2004 nach oben

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