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BPI: Kassen müssen mehr Medikamente übernehmen

Ausnahmeliste für verschreibungsfreie Arzneimittel bleibt weiter auf dem Prüfstand

Die Ausnahmeliste für verschreibungsfreie Arzneimittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, ist viel zu eng gefasst und muss dringend erweitert werden. Das hat BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp zu heute veröffentlichten Beschlüssen des Bundesverfassungsgericht erklärt, mit denen zwei Klagen gegen die Benachteiligung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln zurückgewiesen wurden.

Fahrenkamp wies darauf hin, dass das Gericht nicht über den Erstattungsausschluss von Arzneimitteln und die Rechtmäßigkeit der Ausnahmeliste entschieden habe, weil das nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zunächst Sache der Sozialgerichte sei. Die Ausnahmeliste bleibe also weiter auf dem Prüfstand.

"Egal ob homöopathische, anthroposophische, pflanzliche oder sonstige verschreibungsfreie Arzneimittel, wir brauchen im Interesse der Patienten eine deutliche Erweiterung der Ausnahmeliste. Verschreibungsfreie Arzneimittel sind nicht nur wirksam, nebenwirkungsarm und meist preiswert, sie sind in vielen Fällen ganz einfach das Mittel der Wahl", erklärte Fahrenkamp.

Der BPI-Hauptgeschäftsführer: "Es ist doch blanker Unsinn, wenn Arzneimittel aus der Erstattung ausgeschlossen werden, nur weil sie verschreibungsfrei sind. Es gibt dann drei Möglichkeiten: Entweder der Arzt verschreibt ein in vielen Fällen teureres Präparat, das stärker wirkt oder der Patient bezahlt das verschreibungsfreie Arzneimittel aus der eigenen Tasche oder er verzichtet ganz auf das Medikament und seine Erkrankung bleibt unbehandelt. Was aus unbehandelten Erkrankungen werden kann, ist hinlänglich bekannt."

Fahrenkamp lobte ausdrücklich die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, die gestern erneut angekündigt hat, die Ausnahmeliste müsse kritisch betrachtet und möglicherweise in einigen Fällen erweitert werden.

zuletzt bearbeitet: 26.08.2004 nach oben

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