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Schutz vor einer Virusinfektion

Keine Praxisgebühr für Grippeimpfung

Grippeschutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. "Wer sich gegen Grippe impfen lässt, muss beim Arzt keine zehn Euro bezahlen", erklärte am 29. Oktober in Berlin der Erste Vorsitzende der KBV, Dr. Manfred Richter-Reichhelm.

Die Grippeschutzimpfung ist bei vielen gesetzlichen Krankenkassen Satzungsleistung. "Das heißt, sie ist für die Versicherten dieser Kassen kostenlos", sagte Richter-Reichhelm. Versicherte gesetzlicher Kassen, die diese Schutzimpfung nicht übernehmen, können sich von ihrem Arzt impfen lassen und dies privat bezahlen. "Auch in diesem Fall fällt keine Praxisgebühr an", betonte der KBV-Vorsitzende.

Richter-Reichhelm riet allen Versicherten, die Impfmöglichkeit wahr zu nehmen: "Die echte Virusgrippe ist eine gefährliche Krankheit, die nicht mit einem grippalen Infekt mit Husten, Schnupfen und Halsschmerzen zu vergleichen ist. Die Virusgrippe kann tödlich sein. Bei einer durchschnittlichen Grippewelle sterben rund 5.000 bis 8.000 Menschen in Deutschland daran. Das muss nicht sein, denn die Impfung ist ein wirksamer Schutz vor der Krankheit." Der Kassenärztechef wies darauf hin, dass niemand schwere Nebenwirkungen der Impfung befürchten müsse.

Die ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt die Grippeimpfung besonders für Personen:

zuletzt bearbeitet: 29.10.2004 nach oben

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