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Krankenkassen mit 4 Milliarden Euro Überschuss

Ulla Schmidt: Die Gesundheitsreform wirkt

Die gesetzliche Krankenversicherung hat das Jahr 2004 mit einem Überschuss von 4 Milliarden Euro abgeschlossen. Im Jahr 2003 hatten die Krankenkassen noch ein Defizit von rund 3 ½ Milliarden Euro. In den alten Ländern betrug das Plus circa 3 Milliarden Euro, in den neuen Ländern circa 1 Milliarde Euro. Damit wurden die Finanzziele der Gesundheitsreform für das Jahr 2004 erreicht.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Die Gesundheitsreform wirkt. Sie entfaltet Schritt für Schritt ihre Wirkung. 4 Milliarden Euro Überschuss sind die Grundlage, damit die Gesundheitsversorgung stärker und rascher auf mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit umsteuern kann."

Alle bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass mit der Gesundheitsreform die geschätzten Einsparungen von 9 - 10 Mrd. Euro auch tatsächlich erreicht wurden. Zugleich konnte ein Anstieg des Beitragssatzes auf etwa 15 Prozent verhindert werden. Im vergangenen Jahr haben Krankenkassen mit rund 28 Millionen Versicherten bereits ihre Beitragssätze gesenkt, dazu kamen Anfang 2005 noch Senkungen für weitere rund 3 ½ Millionen Versicherte. Angesichts des deutlichen Überschusses wiederholt die Ministerin ihren Appell an die Krankenkassen, weitere Beitragssatzsenkungen folgen zu lassen.

Ulla Schmidt: "Der Überschuss ist deutlich höher als die Krankenkassen bislang prognostizierten. Bis vor kurzem sind die GKV-Spitzenverbände noch von einem Plus von höchstens 3 Mrd. Euro ausgegangen. Ein Überschuss von 4 Mrd. Euro ist exakt soviel, wie wir vorausgesagt haben. Umso mehr sind die Kassen jetzt in der Pflicht, alle Spielräume für Beitragsatzsenkungen zu nutzen und diese Entlastung nicht auf die lange Bank zu schieben."

In diesem Zusammenhang erinnerte die Ministerin daran, dass durch den Überschuss des vergangenen Jahres die bis Ende 2003 aufgelaufene Verschuldung bereits zu einem erheblichen Teil abgebaut werden konnte. Der Gesetzgeber hatte mit dem GKV-Modernisierungsgesetz einen Schuldenabbau in vier Jahresschritten bis Ende 2007 vorgegeben. Jetzt wird deutlich, dass viele Krankenkassen die Schulden bereits im Jahr 2004 weit über den erforderlichen Umfang hinaus abgebaut haben. In einer Reihe von Fällen konnten die Altschulden sogar bereits vollständig getilgt oder neue Finanzreserven aufgebaut werden. Hätte man nur im gesetzlich vorgegebenen Umfang Schulden abgebaut, könnte der Durchschnittsbeitragssatz bereits um 0,2 Punkte niedriger liegen.

Zugleich wiederholte die Ministerin ihren Appell an die Kassen und ihre Vertragspartner, die neuen strukturellen Gestaltungsmöglichkeiten der Gesundheitsreform konsequenter zu nutzen.

Ulla Schmidt: "Nachdem das Jahr 2004 im Zeichen der Konsolidierung stand, kommt es jetzt darauf an, dass die mit der Gesundheitsreform verbesserten Steuerungsinstrumente zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit konsequent genutzt werden. Hausarztmodelle und integrierte Versorgung müssen weiter ausgebaut werden. Hierdurch können - wie auch durch die zukünftige Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte - teure Doppeluntersuchungen und Doppelbehandlungen vermieden und Arzneimittelausgaben gespart werden. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin hat vor wenigen Tagen seine Arbeit aufgenommen und wird die Voraussetzungen für eine qualitativ bessere Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidend verbessern. Darum geht es."

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Wichtiges im Überblick:

Einsparziel erreicht

Alle bisherigen Erkenntnisse sprechen dafür, dass die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz geschätzten Einsparungen von 9 - 10 Mrd. Euro auch tatsächlich erreicht werden, und in einigen Bereichen günstiger ausfielen als prognostiziert. Dass das vom Gesetzgeber geschätzte Einsparvolumen mindestens erreicht wurde, belegt auch eine Ende letzter Woche veröffentlichte Auswertung der "Barmer", der mit einem Versichertenanteil von rund 10 Prozent größten deutschen Krankenkasse. Sie berechnete allein ihren Einspareffekt aus der Gesundheitsreform für das Jahr 2004 auf rund 1,1 Mrd. Euro.

Entwicklung in einzelnen Leistungsbereichen

Die Leistungsausgaben der Krankenkassen gingen im Vergleich zu 2003 je Mitglied um 3,3 Prozent zurück, die Verwaltungskosten blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Gleichzeitig stiegen die beitragspflichtigen Einnahmen um circa 1,3 Prozent an.

Sowohl die Ausgaben für ärztliche und zahnärztliche Behandlung als auch für ärztlich verordnete Leistungen verzeichneten in 2004 im Vergleich zum Vorjahr weiterhin erhebliche Rückgänge. Deutliche Minusraten gab es insbesondere bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Fahrkosten, also in den Leistungsbereichen, die in den vergangenen Jahren durch hohe Zuwachsraten entscheidenden Anteil an den Defizitproblemen der Krankenkassen hatten. Auf der anderen Seite haben die Kassen nach wie vor Zuwachsraten bei Ausgaben für Früherkennungsmaßnahmen und Präventionsleisten. Anderslautende Meldungen einer einzelnen Krankenkasse (KKH) über eine rückläufige Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen finden in der Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Bereich keine Bestätigung.

Im Arzneimittelbereich lagen die Ausgaben der Krankenkassen mit einem Rückgang von 9,5 Prozent je Mitglied um rund 2,4 Mrd. Euro unter den Ausgaben des Jahres 2003. Entscheidenden Anteil an dem Ausgabenrückgang in 2004 haben der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag, deutliche Rückgänge bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im GKV-Markt sowie ein Anstieg des Volumens der Zuzahlungen zu Arzneimitteln.

Rückgänge von rund 8,5 Prozent gab es auch beim Krankengeld, dessen Aufwendungen bereits in den beiden vergangenen Jahren deutlich gesunken waren. Hier spiegelt sich der erneut gesunkene Krankenstand wider, der im Jahr 2004 den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreichte und durch den die Unternehmen auch im Bereich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in einer Größenordnung von rund 1 Mrd. Euro entlastet wurden.

Auch die Begrenzung der Verwaltungskosten bei den Krankenkassen hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Nachdem sie im Durchschnitt der letzten drei Jahre jeweils um rund 4 Prozent angestiegen waren, lag die durchschnittliche Veränderungsrate der Kassen jetzt bei +- 0 Prozent, wenn auch mit unterschiedlichen Entwicklungen bei einzelnen Kassenarten. Das hat zu Einsparungen in Höhe von rund 300 Millionen Euro geführt.

Positiv zu bewerten sind die hohen Zuwachsraten bei den Präventions- und Früherkennungsleistungen. Der Zuwachs von 6,3 Prozent bei den Ausgaben für soziale Dienste/Prävention ist insbesondere auf hohe Veränderungsraten von rund 23 Prozent bei Primärprävention/betrieblicher Gesundheitsförderung, bei der Selbsthilfeförderung von 12 Prozent, sowie bei Schutzimpfungen von rund 3,7 Prozent zurückzuführen, auch wenn die Krankenkassen 2004 die gesetzlich vorgesehenen Sollwerte bei Selbsthilfegruppen und Primärprävention nur unzureichend ausgeschöpft haben. Das im Februar in die parlamentarischen Beratungen eingebrachte Präventionsgesetz wird in diesen Bereichen die Rahmenbedingungen entscheidend verbessern.

Die Ausgaben für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen sind sogar um rund 22 Prozent gestiegen. Für sie ist ebenso wie für Schutzimpfungen und Arztbesuche von Kindern und Jugendlichen keine Praxisgebühr zu zahlen.

In den wichtigsten Leistungsbereichen gab es im Jahr 2004 folgende Veränderungsraten:

  West Ost Bund O/W-Quote je Versicherten
Ärztliche Behandlung - 5,7 - 6,9 - 5,8 81,3
Behandlung durch Zahnärzte ohne Zahnersatz - 3,7 - 5,0 - 3,9 96,1
Zahnersatz - 4,2 - 0,9 - 3,7 103,9
Arzneimittel - 9,4 - 10,0 - 9,5 115,9
Hilfsmittel - 15,0 - 14,5 - 14,9 106,5
Heilmittel - 4,5 - 9,7 - 5,2 80,1
Krankenhausbehandlung 1,3 2,1 1,5 112,0
Krankengeld - 8,6 - 8,0 - 8,5 88,7
Fahrkosten - 8,2 - 7,8 - 8,1 125,6
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen - 7,1 - 3,2 - 6,5 93,1
Soziale Dienste/Prävention 6,1 7,2 6,3 98,4
Früherkennungsmaßnahmen 21,7 28,9 22,8 84,7
Schwangerschaft/Mutterschaft 7,5 15,7 8,5 79,9
Häusliche Krankenpflege 6,6 1,6 5,6 123,1
Sterbegeld - 94,6 - 95,3 - 94,7 106,5
Ausgaben für Leistungen insgesamt - 3,3 - 3,3 - 3,3 102,2
Verwaltungskosten 0,6 - 3,0 0,0 93,7

(Weitere Details entnehmen Sie bitte den Anlagen (PDF 281 kb), Anm. d. Red.).

zuletzt bearbeitet: 02.03.2005 nach oben

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