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Sanofi-Aventis kritisiert scharf die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu den kurzwirksamen Insulinanaloga

Pressemitteilung: Sanofi

Die Stimme der Patienten hat bei der Entscheidung letztendlich keine Rolle gespielt

Der G-BA hat auf Basis des IQWiG-Abschlussberichtes vom 15.12.2005 entschieden, dass kurzwirksame Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker nicht verordnungsfähig sind, solange sie teurer sind als Humaninsulin. Der Kostenvergleich erfolgt in diesem Fall auf Basis des Apothekenabgabepreises je internationale Einheit Insulin.

Nach Überzeugung von Sanofi-Aventis bietet diese Entscheidung keine tragfähige Grundlage für die Versorgung der sechs Millionen Typ-2-Diabetiker in Deutschland. Die im Voraus geäußerte grundlegende Kritik an der IQWiG-Bewertung, die auf der mit erheblichen Mängeln behafteten Bewertung der kurzwirksamen Insulinanaloga durch das IQWiG basiert, findet in der Entscheidung des G-BA keine Berücksichtigung.

Für Arzt und Patient ist damit der Zugang zu kurzwirksamen Insulinanaloga eingeschränkt, das heißt die Vorteile der kurzwirksamen Insulinanaloga kommen nicht mehr zum Tragen wie: - Vermeidung von schweren Unterzuckerungen - Spritzen auch nach den Mahlzeiten und damit Verzicht auf den für Humaninsulin üblichen Spritz-Ess-Abstand - Erhöhung der Therapiezufriedenheit und Lebensqualität

Betroffen macht auch, dass die Stimme der Patienten letztendlich bei der Entscheidung keine Rolle spielt. So hat der G-BA die bis dato einmalige Unterschriftenaktion von 180.000 Diabetikern zum Schluss nicht berücksichtigt.

Sanofi-Aventis kann durch diese Entscheidung seinem Ziel, jedem Diabetiker die bestmögliche individuelle Therapie zur Verfügung zu stellen, nicht mehr gerecht werden.
Das Unternehmen wertet die Entscheidung als klare Absage an die Erforschung und Entwicklung innovativer Medikamente durch die forschende pharmazeutische Industrie in Deutschland.

Sanofi-Aventis behält sich vor, nach der Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und der Veröffentlichung der Entscheidung, rechtliche Schritte einzuleiten.

zuletzt bearbeitet: 18.07.2006 nach oben

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