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Novo Nordisk verhandelt mit Kassen über Insulinanaloga ohne Einschränkungen

Pressemitteilung: Novo Nordisk Pharma GmbH

Rabattvereinbarungen in Sicht

Novo Nordisk bestätigt, mit den führenden Krankenkassen in Verhandlung zu stehen, um über Rabattverträge auch in Zukunft die Versorgung mit modernen Insulinen (kurzwirksame Insulinanaloga) bei allen Patienten aufrechtzuerhalten.

Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer von Novo Nordisk Pharma GmbH, dazu: "Wir haben erste Verhandlungen mit Krankenkassen geführt und stellen ein hohes Interesse fest. Wenn man bedenkt, welche Kampagne gegen die modernen Insuline geführt worden ist, stellt sich dies als überraschende Entwicklung dar, die offensichtlich durch die Nachfrage der Patienten entstanden ist."

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte entschieden, kurzwirksame Insulinanaloga von der Verordnungsfähigkeit zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 aus finanziellen Gründen einzuschränken. Kurzwirksame Insulinanaloga stehen seit Inkrafttreten des Beschlusses am 29. September 2006 in Ausnahmefällen für Typ 2 Diabetiker zur Verfügung. Diese betreffen beispielsweise Patienten, bei denen eine adäquate Stoffwechseleinstellung mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, oder eine Therapie mit Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist. Privatpatienten und Typ 1 Diabetiker sind nicht betroffen.

Novo Nordisk steht mit Krankenkassen in Verhandlung, um die modernen kurzwirksamen Insuline den Diabetes-Typ-2-Patienten auch weiterhin anbieten zu können. Dazu ist der Abschluss sogenannter Rabattvereinbarungen mit einzelnen Krankenkassen notwendig, die schon in wenigen Tagen vielen Patienten uneingeschränkten Zugang zu den modernen Insulinen ermöglichen - im besten Falle auch rückwirkend zum 1. Oktober 2006.

Das hohe Interesse der Patienten und der Krankenkassen, weiterhin moderne Insuline zur Therapie einzusetzen zeigt, dass der Zusatznutzen der Präparate trotz der Bewertung durch das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) offensichtlich anerkannt wird.

"Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert", so Leyck Dieken, "nicht den Nutzen der modernen Arzneimitteltherapie in Frage zu stellen, um Preissenkungen zu erzwingen. Gerade auf Grund der Vorteile für die Patienten sollte vielmehr die Nutzenbewertung dazu führen, Innovationen im Hinblick auf günstige Langzeiteffekte zu bewerten. Der Ausbau der vertraglichen Möglichkeiten zwischen Krankenkassen, Versicherten und Pharmaunternehmen könnte einen Weg in diese Richtung darstellen."

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zuletzt bearbeitet: 10.10.2006 nach oben

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