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VDGH: Regelmäßige Blutzuckerselbstmessung vermeidet Folgeerkrankungen

Diabetes-Patienten sollten ihren Blutzuckerspiegel häufiger messen können

Frankfurt - Die Zahl der Diabetiker steigt rasant. Über fünf Millionen Zuckerkranke sind mittlerweile in Deutschland in ärztlicher Behandlung. Die Ausgaben hierfür drohen das Gesundheits- und das Sozialsystem zu sprengen. Insbesondere die Folgeerkrankungen des Diabetes, so der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH), verursachen hohe Kostensteigerungen.

Gelingt es, Diabetes-Folgen, wie etwa Herzinfarkt, Schlaganfall oder Amputationen, zu vermeiden, würden die Krankenkassen finanziell massiv entlastet. "Die regelmäßige Kontrolle des Blutzuckerspiegels ist dafür entscheidend", betonte VDGH-Geschäftsführer Dierk Meyer-Lüerßen heute (14.11.) aus Anlass des Weltdiabetestags in Frankfurt. "Wer seinen Blutzuckerspiegel kennt, der verhält sich gesundheitsbewusster." Denn Ursache für Diabetes-Typ-2 sei vielfach Bewegungsarmut und falsche Ernährung, und dies lasse sich ändern. "Dank der Blutzuckerselbstmessung können die Patienten sofort erkennen, ob und wie sich ihr veränderter Lebensstil auf ihre Krankheit auswirkt - und dies motiviert sie, die gesündere Lebensweise beizubehalten."

Untermauert wird diese Aussage durch das Ergebnis der sogenannten ROSSO-Studie (Martin et al.: Retrolective Study Self-Monitoring of Blood Glucose and Outcome in Patients with Type 2 Diabetes, Diabetologia 49; 2 (2006): 271-278). Über mehrere Jahre hinweg wurde der Gesundheitszustand von Patienten dokumentiert, die ihre Blutzuckerwerte regelmäßig selbst messen und solchen, die dies nicht tun. Ergebnis: Patienten, die ihren Blutzuckerspiegel mit Blutteststreifen kontrollierten, leben länger und leiden deutlich seltener an Folgekrankheiten.

Der VDGH-Geschäftsführer beklagte daher die wachsende Zurückhaltung vieler Ärzte, Blutzuckerteststreifen zu verordnen. Meyer-Lüerßen führt dies auf die unbegründete Furcht vor Regresszahlungen zurück. Er wies darauf hin, dass die Verordnung von Blutzuckerteststreifen nicht durch die Bonus-Malus-Regelung für Ärzte berührt werde, die mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz am 1. Mai eingeführt wurde. Der VDGH-Geschäftsführer erinnerte daran, dass die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft die Selbstmessung für alle Arten des Diabetes empfiehlt.

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zuletzt bearbeitet: 14.11.2006 nach oben

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