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Deutscher Bundestag beschließt Gesundheitsreform 2007

Ulla Schmidt: Drei entscheidende gute Gründe für die Reform

Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) beschlossen. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft treten.

Dazu erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Drei entscheidende gute Gründe sprechen für dieses Gesetz:

Erstens: Jeder und jede ist künftig gegen das Risiko Krankheit versichert. Für Menschen ohne diesen Schutz heißt es jetzt: Willkommen in der Solidarität!

Zweitens: Der Gedanke: Prävention vor Behandlung, und Reha vor Pflege soll sich konsequent durch die gesamte Versorgung ziehen. Insbesondere für ältere Menschen bedeutet dies ein mehr an Angeboten, um so lange wie möglich selbständig leben zu können. Auch Schwerstkranken wird künftig besser geholfen.

Drittens: Gesundheit bleibt bezahlbar, Wettbewerb ist für uns kein Selbstzweck, sondern er dient einem Ziel: Jeder Euro muss dahin fließen, wo er am meisten für die Versorgung kranker Menschen gebraucht wird.

Die Krankenversicherung ist unter allen sozialen Sicherungssystemen ein Besonderes. Für einen kranken Menschen gibt es nichts wichtigeres als die Sicherheit, dass ein gutes und bezahlbares Gesundheitswesen für ihn da ist. Das heute zu beschließende Gesetz wird diese Sicherheit für die Zukunft bewahren.

Wir bauen das heutige Gesundheitswesen um, damit es auch in Zukunft sehr gute Leistungen für alle Menschen zu bezahlbaren Preisen erbringen kann. Das ist nicht einfach. Denn wir unterwerfen ein kompliziertes Geflecht aus undurchschaubaren Zuständigkeiten und aus machtvollen Interessen dem Zwang zur Veränderung.

Nutznießer werden vor allem die Versicherten, die Patientinnen und Patienten sein. Nutznießer sind auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die sich Tag für Tag und oft bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit für Menschen einsetzen. Die Ärzte erhalten eine transparente Gebührenordnung in Euro und Cent, wir leisten Beiträge, ihr Wirkungsfeld zu entbürokratisieren. Wir verbessern die Vorsorgung - vor allem die hausärztliche Versorgung. Drohender Unterversorgung in einigen ländlichen Bereichen Deutschlands kann durch verbesserte Sicherstellungszuschläge wirksam begegnet werden.

Das Gesetz stärkt aber auch die Beschäftigung im Gesundheitswesen. Es bietet viele qualifizierte Arbeitsplätze für unterschiedliche Tätigkeiten, übrigens gerade auch für Frauen. Wir werden neue Chancen eröffnen, indem wir die nichtärztlichen Berufe stärker in die Versorgung einbeziehen.
4,3 Mio. Beschäftigte, so die jüngste Auswertung des Statistischen Bundesamtes, arbeiten im Gesundheitswesen und die Zahl wird weiter steigen. Selbst im schwierigen Jahr 2005 gab es einen Zuwachs von 27.000 Arbeitsplätzen."

zuletzt bearbeitet: 02.02.2007 nach oben

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