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Dritter Round Table zu "Systembedingten Schwächen im Gesundheitsbereich"

Pressemitteilung: ratiopharm GmbH

Lückenhafte Gesetzgebung führt zu Vertrauensverlust und Irritation

Auf Initiative von Dr. Philipp Daniel Merckle veranstaltete ratiopharm am 5. Juli 2007 den Dritten Round Table zum Thema "Systembedingte Schwächen im Gesundheitsbereich". Aus aktuellem Anlass diskutierten herausragende Vertreter der Ärzteschaft, Apotheker, Patienten, Politiker, Verbände und der Wissenschaft über Lösungsansätze, wie Rabattverträge wirklich sinnvoll zu einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung führen könnten.

Der ergebnisorientierte und systemverbessernde Austausch im Gesundheitsbereich unter dem interdisziplinären Aspekt ist das Anliegen von Dr. Philipp Daniel Merckle, dem Unternehmenseigner und Vorsitzenden der Geschäftsführung der ratiopharm Gruppe. Aus diesem Grund hatte Merckle bereits im vergangenen Jahr zwei Round Tables initiiert und in öffentlicher Runde veranstaltet.

Um ihre Arzneimittelkosten zu senken, können die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. April mit Generika-Herstellern Preise verhandeln und Rabattverträge abschließen. In der Art der Ausschreibung und Ausgestaltung solcher Verträge sind die Krankenkassen frei, was in den letzten Monaten zu unterschiedlichen Rabattvertragsformen geführt hat.

"Mit den Rabattvertragsregelungen ist eine Systematik entstanden, die für die Hersteller von Arzneimitteln nicht mehr berechenbar ist; - damit letztlich zu ruinösem Wettbewerb führt und bei den Patienten zu erheblichen Verständnisproblemen", so Dr. Philipp Daniel Merckle. "Es ist wichtig darauf zu achten, Vertrauen im System neu zu schaffen und zu erhalten, gerade auch für die Patienten. Jeder muss seine eigene Verantwortung konsequent, aber auf das Ganze bezogen, wahrnehmen." Auch wenn es aufgrund mancher Entwicklungen nicht leicht sei, so Merckle, die Zuversicht zu behalten, so müsse man doch immer wieder den Mut aufbringen, sich auf neue Dinge einzulassen, wenn sie verbessernd wirken.

Nach Meinung von Hermann Hofmann, Erster Geschäftsführer von Pro Generika, treffen die Rabattvertragsregelungen zum wiederholten Male nur die Anbieter von ohnehin preiswerten Generika-Arzneimitteln, "die sowieso schon durch die vorgenommenen Preissenkungen innerhalb des letzten Jahres den Krankenkassen ein Plus von 835 Millionen Euro gebracht haben und selbst dafür ein Minus von 31 Prozent in Kauf nehmen mussten."

Es sei vom Gesetzgeber versäumt worden, so der allgemeine Tenor am Dritten Round Table zu den "Systembedingten Schwächen im Gesundheitsbereich", einen Ordnungsrahmen zu definieren, in dem das Wettbewerbs- und Kartellrecht auch für Krankenkassen gilt.

"Für Unternehmen mit der Verantwortung für Arbeitsplätze, mit hochwertigen Produktionsstätten in Deutschland und hohen Investitionen führt das zu Unplanbarkeit und ist damit untragbar", so Dr. Philipp Daniel Merckle.

Die annähernd 200 Rabattverträge, die Krankenkassen seit dem 1. April geschlossen haben, sorgen ein Vierteljahr nach ihrer Einführung für Unruhe. Für Dr. Jan Geldmacher, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Baden-Württemberg sind die Rabattverträge ebenfalls ein Problem. Er möchte chronisch kranken Patienten nicht ihr gewohntes Präparat vorenthalten. Die Patientencompliance steht für ihn absolut im Vordergrund. "Die Einnahmetreue der Patienten ist mir wichtiger als den letzten Cent zu sparen. In einem solchen Fall kreuze ich deshalb Aut idem an."

Über negative Erfahrungen hat auch Manfred Pfeiffer, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. zu berichten: "Für mich sind das unsägliche Rabattverträge, denn durch die vorgenommenen Umstellungen herrscht bei den Patienten ein absolutes Chaos. Die Unsicherheit bei den Patienten wird durch die Umstellung auf andere Arzneimittel, andere Darreichungsformen und andere Farben verstärkt."

Dazu kommt überdies noch in jüngster Zeit das Problem der Lieferfähigkeit, mit dem der Apotheker durch die Umstellungen konfrontiert ist. Wie Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA, ausführte, "ist gerade bei den Rabattverträgen mit kleinen Herstellern festzustellen, dass diese zu einem hohen Prozentsatz die vereinbarten Mittel nicht liefern können und ein Ende hier noch nicht abzusehen ist."

Trotz solcher aufgezeigten Probleme in punkto Vertrauen, Patientencompliance, Lieferfähigkeit und Versorgungsproblematik, wird das Wettbewerbsinstrument der Rabattverträge sicher nicht aufgegeben, wie Ulrich Dietz, Leiter des Referats Arzneimittelversorgung im Bundesministerium für Gesundheit, betonte. Es handele sich um Anlaufschwierigkeiten. Allerdings müssten die Beteiligten das Instrument weiterentwickeln. "Wir brauchen ein Umdenken im Sinne einer Vertragspartnerschaft. Denn Ziel darf nicht sein, den anderen zu schädigen, sondern basierend auf fairen Wettbewerbsregeln langfristig partnerschaftlich zusammenzuarbeiten", so Ulrich Dietz.

Zu diesem Zweck gilt es über Mindeststandards nachzudenken. Wahltarife sind grundsätzlich auch für Prof. Dr. Günter Neubauer, Direktor des IfG Institut für Gesundheitsökonomik, der richtige Ansatz: "Aber der Vertragswettbewerb muss fair angelegt sein, nicht ruinös. Der Patient muss wählen können, es muss immer ein Angebot der Kasse sein und er darf nicht Gefangener seiner Kasse sein."

zuletzt bearbeitet: 09.07.2007 nach oben

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