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eCard: Pflege braucht den Zugriff

Deutscher Pflegerat plädiert für Schaffung eines Elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR)

Heilberufeausweise (HBA) gelten als digitale Schlüssel zu einem elektronisch vernetzten Gesundheitswesen. Äußerlich gleicht der HBA einem Sichtausweis im Scheckkartenformat. Auf ihm sind Name des Inhabers, Gültigkeitsdauer, Passfoto sowie ein Hologramm aufgebracht. Technisch funktioniert der Ausweis wie eine Chipkarte, die den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eCard) des Patienten ermöglicht. Außerdem können mit Hilfe des HBA elektronische Dokumente verschlüsselt versandt und empfangen werden. Bislang ist die Vergabe des HBA nur für Ärzte und Apotheker geregelt. Der Deutsche Pflegerat (DPR) macht sich deshalb für die Schaffung eines Elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) stark. Auf diese Weise sollen auch die rund 40 nicht-verkammerten Gesundheitsberufe in den Besitz des HBA kommen, so der Plan.

"Die Einführung der eCard wird nicht nur für die Versicherten erhebliche Veränderungen im Umgang mit ihren personenbezogenen Patientendaten bewirken, sondern auch für alle Berufsgruppen, die für ihre Berufstätigkeit einen Zugang zu diesen Daten benötigen", erklärt Andreas Westerfellhaus, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) und Vize-Präsident des Deutschen Pflegerates.
In der ersten Stufe enthalte die eCard neben persönlichen Daten zunächst nur das elektronische Rezept. In den nächsten Jahren solle die Karte jedoch sämtliche Informationen über Diagnostik, Therapie und Pflege abbilden. Um diese Informationen lesen zu können, braucht man den Heilberufeausweis. Im Gesetzestext heißt es:

"Der Zugriff auf Daten sowohl nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 (eRezept) als auch nach Absatz 3 Satz 1 (freiwillige Anwendungen) mittels der elektronischen Gesundheitskarte darf nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufeausweis im Falle des Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 auch in Verbindung mit einem entsprechenden Berufsausweis erfolgen, die jeweils über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen?."

"Pflegeberufe müssen in die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen zwingend eingebunden werden", fordert Westerfellhaus. "Ansonsten droht Schaden für die Patienten", sagt der Pflegeexperte und hat folgendes Beispiel parat: Ein Patient, der aus dem Krankenhaus entlassen wird und in die Obhut eines ambulanten Pflegedienstes kommt, erhält zwecks Schmerztherapie regelmäßig eine hochdosierte Opiattherapie. Die Krankenhausmitarbeiter verabreichen dem Patienten kurz vor dessen Entlassung eine vorgezogene Dosis an Opiaten - sonst immer um 10.00 Uhr, jetzt um 9.00 Uhr. Dadurch sollen mögliche Zeitschwankungen durch Verlegung und Aufnahme beim ambulanten Dienst kompensiert werden. Durch Kommunikationsverzögerung weiß der ambulante Dienst dies aber nicht und verabreicht die gleiche Dosis direkt nach der Aufnahme (10.15 Uhr) nochmals. Der Patient erleidet einen Atemstillstand. "Hier wird die Notwendigkeit einer qualifizierten, zeitnahen elektronische Kommunikation unter Beteiligung der Pflege besonders deutlich."

Die Ausgabe der Heilberufeausweise für Ärzte und Apotheker erfolgt über die zuständigen Berufskammern. Für die rund 40 "nicht-verkammerten" Gesundheitsberufe - so auch für die Pflegeberufe - sei ein Ausgabeverfahren bislang nicht geregelt. Westerfellhaus: "Es fehlt eine komplexe Erfassung der Berufe auf der einen sowie der Berufsangehörigen auf der anderen Seite." Neben anderen Berufsgruppen hat sich der Deutsche Pflegerat daher in den vergangenen Monaten für die Schaffung eines bundeseinheitlichen Elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) zur Erfassung der Berufsangehörigen und als Ausgabestelle für den HBA eingesetzt. Laut Westerfellhaus käme diesem Datenpool eine Doppelfunktion zu: "Er ermöglicht für beruflich Pflegende den Zugang zu den Patientendaten auf der eCard und liefert die dringend benötigten Daten über die Struktur von Pflege." Solche Informationen fehlten in Deutschland bislang - "obwohl sie für eine perspektivisch ausgerichtete Versorgung der Menschen mit qualifizierten Pflegeleistungen unerlässlich sind".

Nach Angaben von Westerfellhaus steht das eGBR unmittelbar vor seiner Gründung. Es soll in seiner Funktion nicht ausschließlich auf die Registrierung der Berufsangehörigen beschränkt sein, sondern soll auch die Anbindung eines (virtuellen) Trustcenters erfahren. Im Januar 2008 habe sich in Berlin die IGGB - Interessengemeinschaft eGBR der Gesundheitsberufe - gegründet. In einer Resolution wird die Einbindung der IGGB in einen Beirat des eGBR gefordert, um so die individuellen Anforderungen von fast 40 betroffenen Berufen fachlich vertreten zu können.

zuletzt bearbeitet: 15.05.2008 nach oben

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