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Kurzwirksame Analoginsuline: Die Würfel sind noch nicht gefallen

Pressemitteilung: Diabetes-Portal DiabSite

Kinder und Erwachsene mit Typ-1-Diabetes können wie bisher alle Insuline bekommen

Trotz anders lautender Pressemitteilungen ist bisher keine endgültige Entscheidung zur Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga gefallen. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern gegenüber dem Diabetes-Portal DiabSite betonte, werden derzeit mit dem Gesundheitsministerium (BMG) Gespräche geführt. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, behält sich der G-BA vor, gegen die Teilablehnung seines Beschlusses durch das BMG Klage einzureichen.

Patienten und Ärzte sind verwirrt: Gibt es bereits Rabattverträge für kurzwirksame Analoginsuline bei Typ-1-Diabetes? Dürfen sie jetzt nur noch für Kinder und Jugendliche zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden?

Ein Anruf beim Gemeinsamen Bundesausschuss ergab, dass eine endgültige Entscheidung zur Verordnungsfähigkeit kurzwirksamer Insulinanaloga bisher aussteht. Laut G-BA-Beschluss vom 21.02.2008 sollten nahezu alle Typ-1-Diabetiker - auch Kinder und Jugendliche - diese Insuline nicht mehr bekommen, solange sie teurer als Humaninsuline sind. Das BMG hatte diesen Beschluss nur unter der Maßgabe angenommen, dass Kinder und Jugendliche von der Entscheidung ausgenommen würden. Somit konnte die entsprechende Arzneimittelrichtlinie noch nicht geändert werden.

Wie der G-BA gestern auf Anfrage der DiabSite bestätigte, ist er im Gespräch mit dem BMG. Sollte sich kein Kompromiss finden lassen, kann er gegen den BMG-Bescheid beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage erheben. Das wäre kein Novum in der Geschichte des Gemeinsamen Bundesausschusses. Denn er hat schon einige Prozesse gegen das BMG gewonnen.

Proteste von Patienten, Ärzten und vielen Organisationen - u.a. eine Petition auf dem Diabetes-Portal DiabSite (http://www.diabsite.de) - haben bewirkt, dass das BMG den G-BA-Beschluss in Teilen abgelehnt hat. Die Petition "Pro kurzwirksame Insulinanaloga für Typ-1-Diabetiker" auf der DiabSite ist deshalb beendet. Da der Gemeinsame Bundesausschuss jedoch bei seiner Meinung bleibt, wurde die Arzneimittel-Richtlinie bisher nicht geändert.

Fazit: Bis zur endgültigen Entscheidung in dieser Frage dürfen Ärzte kurzwirksame Analoginsuline weiterhin allen Menschen mit Diabetes Typ 1 wie bisher verordnen, bis ein Kompromiss gefunden ist oder das Sozialgericht entschieden hat.

Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 31.05.2008 nach oben

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