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EU für Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel

BPI begrüßt EU-Kommissionsvorschlag

Der EU-Steuerkommissar Lazlo Kovacs hat heute einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission vorgestellt, der einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz u. a. für Arzneimittel vorsieht. "Wenn der EU-Vorschlag Realität wird, dann kann sich die Bundesregierung einer von uns seit Jahren geforderten Steuersenkung auf Arzneimittel kaum mehr entziehen", erklärte Hennig Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). In Europa erheben außer Deutschland lediglich Dänemark, Norwegen, Österreich und Bulgarien noch den vollen Steuersatz auf Medikamente.

Die EU-Kommission gehe mit ihrem Vorschlag in die richtige Richtung, so Fahrenkamp weiter, da sie anerkenne, dass Arzneimittel besondere Güter seien, die zu einem ermäßigten Steuersatz abgegeben werden sollten. Bislang hat sich die Bundesregierung grundsätzlich geweigert, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Arzneimittel einzuführen. "Die durch die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel bei den Krankenkassen frei werdenden Finanzmittel von ca. 2,5-3 Milliarden Euro könnten dann zielgerichtet zu einer Senkung der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung um bis zu 0,3 Beitragssatzpunkte eingesetzt werden", erklärte Fahrenkamp.

Die EU-Mitgliedstaaten erheben unterschiedliche ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Arzneimittel: Frankreich 2,1 Prozent, Spanien 4 Prozent und Belgien sowie die Niederlande 6 Prozent. In Großbritannien und Schweden sind verschreibungspflichtige Arzneimittel sogar gänzlich mehrwertsteuerbefreit. "Neben der Steuerbegünstigung verschreibungspflichtiger Arzneimittel würde auch ein reduzierter Mehrwertsteuersatz für verschreibungsfreie Arzneimittel im Bereich der Selbstmedikation die Verbraucher entlasten, da sie diese Präparate seit dem Ausschluss aus der Erstattung durch das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) im Jahr 2004 selber kaufen müssen", so der BPI-Hauptgeschäftsführer.

Der BPI hatte im Rahmen dieses EU-Gesetzesvorschlages eine Stellungnahme an die EU-Kommission gesandt, in der die besondere Bedeutung von Arzneimitteln hervorgehoben wird. Damit hatte der BPI sich auch auf europäischer Ebene für reduzierte Mehrwertsteuersätze für Arzneimittel stark gemacht. "Für viele Menschen sind Arzneimittel lebenswichtige Produkte, so dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz hier gerechtfertigt ist", sagte Fahrenkamp.

zuletzt bearbeitet: 07.07.2008 nach oben

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