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Klarere und informativere Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung

Pressemitteilung: Europäisches Parlament

Ausschuss Lebensmittelsicherheit lehnt Ampel-Kennzeichnung ab

Europäisches Parlament - Ausschüsse

Lebensmittelverpackungen sollen Informationen zum Energiegehalt und verschiedenen Nährwerten enthalten, dürfen aber nicht in die Irre führen; sie müssen einfach zu verstehen sein, damit der Verbraucher eine gut informierte Wahl treffen kann. Dafür haben sich am Dienstag die Abgeordneten des Umweltausschusses ausgesprochen. Eine europaweite Einführung einer "Ampel"-Kennzeichnung wurde jedoch vom Ausschuss abgelehnt.

Der von Renate Sommer (CDU) verfasste Berichtsentwurf wurde mit 52 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen und 5 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten haben über mehr als 800 Änderungsanträge abgestimmt, nachdem der Ausschuss das Thema 18 Monate lang debattiert hatte.

Ziel des Gesetzgebungsentwurfs ist die Modernisierung, Vereinfachung und Klärung der Lebensmittelkennzeichnung innerhalb der EU. Dabei sollen die jetzt bereits verpflichtenden Informationen, wie z. B. Name, Liste der Zutaten, Mindesthaltbarkeitsdatum, Bestimmungen zur Anwendung leicht geändert werden. Neu ist die Forderung, der verpflichtenden Auflistung von Nährwerten. Der Ausschuss fordert zudem eine verpflichtende Kennzeichnung des Herkunftslandes in bestimmten Fällen.

Verpflichtende Informationen zum Nährwert - Gesonderte Regeln zum Energiegehalt

Die Abgeordneten stimmen mit der Kommission dahingehend überein, dass Schlüsselinformationen zum Nährwert, wie der Energiegehalt, Fette, gesättigte Fette, Kohlenhydrate, Zucker und Salz für alle Nahrungsmittel in der EU verpflichtend sein sollen. Zu dieser Liste sind außerdem Proteine, Ballaststoffe und natürliche sowie künstliche Transfette, hinzugefügt worden, deren Kennzeichnung laut Kommissionsvorschlag nur freiwillig sein sollte.

Alle verpflichtenden Nährwertinformationen sollen auf der Vorderseite der Verpackung gedruckt sein. Da der Energiegehalt für den Verbraucher jedoch die wichtigste Information darstellt, schlagen die Abgeordneten gesonderte Regeln vor, um seine Sichtbarkeit zu garantieren.

Kein verpflichtendes "Ampel"-System, doch Mitgliedsstaaten können weiterhin nationale Regeln annehmen oder beibehalten

Änderungsvorschläge von verschiedenen Abgeordneten der S&D, GUE, Grünen und ALDE-Fraktion für ein verpflichtendes farbiges Ampel-System auf der Vorderseite der Verpackung, wurden vom Ausschuss abgelehnt.

Die Abgeordneten stimmen mit der Kommission dahingehend überein, dass die Verordnung nur allgemeine Regeln zur Informationsanzeige festlegen und nicht ein spezielles System vorschreiben soll. Die Mitgliedsstaaten haben weiterhin die Möglichkeit, nationale Kennzeichnungsregeln anzunehmen oder beizubehalten sofern hierdurch die EU Regeln nicht unterlaufen werden. Änderungsanträge durch die die Mitgliedstaaten daran gehindert worden wären, entsprechende nationale Modelle zu verwenden, wurden abgelehnt.

Klare Kennzeichnung von "Lebensmittelimitationen", um den Verbraucher nicht zu täuschen

Die Abgeordneten haben die Regeln gestärkt, die den Verbraucher davor schützen sollen, durch die Darstellung der Lebensmittelverpackung getäuscht zu werden. Ferner bestehen sie darauf, dass Lebensmittel nicht so gekennzeichnet werden dürfen, dass der Eindruck entsteht, es würde sich um ein anderes Lebensmittel handeln. Ersetzte Zutaten sollen klar auf der Kennzeichnung angegeben sein.

Verpflichtende Kennzeichnung des Herkunftslandes

Die Abgeordneten fordern die Angabe des Herkunftslandes für Fleisch, Geflügel, Molkereiprodukte, frisches Obst und Gemüse und andere Produkte, die aus einer Zutat bestehen, genauso wie für Fleisch, Geflügel und Fisch, wenn diese als Zutat in verarbeiteten Lebensmitteln vorhanden sind.

Lesbarkeit

Der Ausschuss empfiehlt, den Vorschlag der Kommission, dass alle Informationen mindestens in einer Schriftgröße von 3 mm auf der Verpackung abgedruckt werden sollen, dahingehend zu ändern, dass es nur notwendig ist, dass sie Information klar lesbar sind, ohne dass spezifische Vorgaben gemacht werden. Die Kommission soll entsprechende Richtlinien entwerfen, um die Lesbarkeit der Lebensmittelinformationen für den Verbraucher zu gewährleisten.

Nanomaterial muss gekennzeichnet sein

Die Abgeordneten fordern, dass Produkte die Nanomaterial enthalten, eindeutig im Verzeichnis der Zutaten mit dem Zusatz "Nano" als solche gekennzeichnet werden müssen.

Keine Nährwertangabe für alkoholische Getränke

Die Abgeordneten fordern, dass alkoholische Getränke von einer verpflichtenden Nährwertangabe ausgeschlossen werden.

Inhalt von Nährwertangaben

Die Abgeordneten stimmen der Kommission dahingehend zu, dass Informationen zu Energie und Nährwert in 100 g oder 100 ml angegeben werden sollen und eventuell ebenfalls pro Portion. Ihrer Ansicht nach muss jedoch bei der Angabe von Referenzmengen klargestellt werden, dass diese den durchschnittlichen Tagesbedarf einer erwachsenen Frau mittleren Alters darstellen und der persönliche Tagesbedarf des Verbrauchers davon abweichen kann.

Inkrafttreten

Um der Industrie genügend Zeit zu geben, die neuen Regelungen anzunehmen, soll die Verordnung 20 Tage nach Veröffentlichung im EU Amtsblatt Inkrafttreten. Die Regeln zur Nährwertkennzeichnung sollen jedoch erst drei Jahre nach Inkrafttreten wirksam. Für Lebensmittelunternehmen, die weniger als 100 Angestellte beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanz 5 Millionen Euro nicht überschreitet, werden diese fünf Jahre nach Inkrafttreten wirksam.

Die nächsten Schritte

Die erste Lesung des Parlaments ist für die Plenarsitzung Ende Mai geplant. Anschließend muss der Rat Stellung beziehen, bevor der Vorschlag anschließend wieder im Umweltausschuss debattiert wird.

Vorsitzender: Jo Leinen (S&D, DE)

zuletzt bearbeitet: 18.03.2010 nach oben

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