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AMNOG: Zentralisierung statt Wettbewerb und Transparenz

BPI kritisiert Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beschlossen. "Nach Preismoratorium und Zwangsrabatten werden jetzt auch wichtige Weichen zur Struktur des Arzneimittelmarktes falsch gestellt", äußert sich Dr. Bernd Wegener, der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V., zu den vorgesehenen Maßnahmen. "Statt Wettbewerb zu fördern, werden zentrale Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband Bund vorgeschrieben.

Statt Transparenz und Beteiligung der betroffenen Patienten zu ermöglichen, wird die Festlegung der entscheidenden Methoden zur frühen Bewertung des Zusatznutzens von Arzneimitteln und der dafür erforderlichen Vergleichstherapien an den Gemeinsamen Bundesausschuss delegiert, der die Bewertungen auch durchführt und beschließt. Der zentrale Begriff des Gesetzesentwurfs heißt "Nutzen" - aber was genau darunter zu verstehen ist, wird nicht definiert.", so Wegener.

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beschlossen. "Nach Preismoratorium und Zwangsrabatten werden jetzt auch wichtige Weichen zur Struktur des Arzneimittelmarktes falsch gestellt", äußert sich Dr. Bernd Wegener, der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V., zu den vorgesehenen Maßnahmen.

"Statt Wettbewerb zu fördern, werden zentrale Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband Bund vorgeschrieben. Statt Transparenz und Beteiligung der betroffenen Patienten zu ermöglichen, wird die Festlegung der entscheidenden Methoden zur frühen Bewertung des Zusatznutzens von Arzneimitteln und der dafür erforderlichen Vergleichstherapien an den Gemeinsamen Bundesausschuss delegiert, der die Bewertungen auch durchführt und beschließt. Der zentrale Begriff des Gesetzesentwurfs heißt "Nutzen" - aber was genau darunter zu verstehen ist, wird nicht definiert.", so Wegener.

"Die frühe Nutzenbewertung darf nicht im Widerspruch zu den bereits erfolgten arzneimittelrechtlichen Bewertungen der Zulassungsbehörden stehen und es muss akzeptiert werden, dass die Ergebnisse der Frühbewertung systembedingt mit Unsicherheiten verbunden sind, für die es Korrekturmöglichkeiten geben muss. Diese Unsicherheiten dürfen nicht dazu führen, dass Arzneimitteln zum Schaden der betroffenen Patienten voreilig der Nutzen abgesprochen wird. Dies ist mit dem derzeitigen Gesetzesvorschlag nicht gewährleistet", betont Wegener.

Mit dem Frühbewertungsverfahren werden Vorentscheidungen mit erheblicher Tragweite für Patienten im System der gesetzlichen Krankenversicherung und die Gesellschaft insgesamt getroffen: tatsächlich von der jeweiligen Krankheit betroffene Patienten werden nach derzeitigen Stand aber nicht beteiligt. Auch sind die Methoden nicht geklärt, mit denen der Zusatznutzen eines Arzneimittels ermittelt wird und wie die Vergleichstherapien dafür bestimmt werden. Bis dato ist vorgesehen, dem Gemeinsamen Bundesausschuss eine immense Machtfülle ohne ausreichende Kontrolle und Transparenz zu geben. Die zwingend notwendige Beteiligung der Industrie ist nicht hinreichend sichergestellt.

"Grundsätzlich in die falsche Richtung geht die zentrale Verhandlungsposition des Spitzenverbandes Bund. Mit Wettbewerb hat dies nichts zu tun", unterstreicht Wegener.

Zudem wird erneut die Chance vertan, die versprochene Deregulierung im Generikabereich umzusetzen. "Der brutale Preiswettbewerb bei Rabattverträgen wird nicht wirksam entschärft. Der Exodus der industriellen Fertigung in Deutschland wird weiter anhalten. Mit Abgabepreisen im Cent-Bereich, Preismoratorien und Zwangsrabatten lässt sich eine Arzneimittelproduktion auf deutschem Boden nicht finanzieren. Die Produktion wandert weiter schrittweise in Billiglohnländer ab. Nachhaltiger Wettbewerb sieht anders aus", so Wegener.

zuletzt bearbeitet: 29.06.2010 nach oben

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