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Diabetiker tappen künftig im Dunkeln

Verband der Diagnostica-Industrie kritisiert G-BA-Beschluss zur Einschränkung der Kassenerstattung von Blutzuckerteststreifen

Blutzuckermessung im Labor Mit Besorgnis hat der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) auf den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) reagiert, die Kassenerstattung von Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker weitgehend zu streichen. Hunderttausende gesetzlich krankenversicherte Diabetiker seien von dieser Rationierung betroffen. Ihnen werde das wichtigste Instrument zum Selbstmanagement ihrer Erkrankung aus der Hand genommen, sagte VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger heute (17.3.) in Berlin.

Der VDGH kritisierte, dass sowohl der G-BA als auch das von ihm beauftragte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Besonderheiten der Blutzuckerselbstmessung in ihren Bewertungsverfahren nicht Rechnung getragen hätten. Ein Blutzuckerteststreifen sei kein Arzneimittel, sondern ein diagnostisches Instrument, das die Grundlage für die Therapie liefere. Der G-BA habe dies ignoriert und die Beratung wider besseres Wissen nach den Arzneimittelregeln vollzogen. Die rechtlich und methodisch nicht korrekte Prüfung hatte der VDGH bereits frühzeitig in seinen Stellungnahmen angesprochen und durch entsprechende Gutachten untermauert.

Nicht ausreichend gewürdigt hätten G-BA und IQWiG den eigentlichen Nutzen der Blutzuckerselbstmessung. "Der Patient kann ohne Blutzuckerselbstkontrolle nicht mehr überprüfen, ob er seinen Lebensstil gesundheitlich optimieren muss und ob beispielsweise Diäten oder Bewegungsprogramme den gewünschten Erfolg bringen. Er tappt also im Dunkeln. Dem behandelnden Arzt fehlt ohne die Testergebnisse eine wichtige Grundlage zur Therapieanpassung", betonte Walger.

Auch für die Schulung der Patienten hätte der Beschluss Auswirkungen: So würden zukünftig Diabetiker im Rahmen strukturierter Schulungs- und Behandlungsprogramme keine Teststreifen mehr erhalten, obwohl die evaluierten und zertifizierten Programme dies für nicht insulinbehandelte Typ-2-Diabetiker vorsehen.

"Die vom G-BA beschriebenen Ausnahmeregelungen sind zudem unzureichend", so Walger. Obwohl das gültige Fahrerlaubnisrecht vorsieht, dass Berufskraftfahrer bei entsprechender Medikation (Sulfonylharnstoffe, Glinide) regelmäßig ihren Blutzucker testen müssen, wurden diese in den Ausnahmen nicht genannt. Gleiche Sicherheitsrisiken bestünden auch für jeden anderen Kraftfahrer mit vergleichbarer Medikation.

"Jetzt liegt die Entscheidung beim Bundesgesundheitsministerium. Wir erwarten, dass sich das Ministerium den Argumenten des VDGH nicht verschließt und als Rechtsaufsicht den Beschluss zurückweist", so Walger.

Der VDGH weist darauf hin, dass der Beschluss erst nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft treten kann. Von der Umsetzung des G-BA-Beschlusses wären dann nur die nicht insulinpflichtigen Diabetiker betroffen. Die Bedeutung der Blutzuckerselbstmessung bei insulinpflichtigen Diabetikern wird vom G- BA nicht in Zweifel gezogen.

Bildunterschrift: Blutzuckermessung im Labor
Bildquelle: Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

zuletzt bearbeitet: 17.03.2011 nach oben

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