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Deutsche Diabetes-Gesellschaft: Aus für umstrittene Stammzellklinik

Kritik der Fachgesellschaft an XCell-Stammzelltherapie bestätigt

Das umstrittene XCell-Center, das seit zwei Jahren Diabetiker und andere schwerkranke Patienten mit körpereigenen Stammzellen behandelt, kann seine Dienste in Deutschland nicht länger anbieten. Ab sofort stoppt die Bezirksregierung Köln in Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium die Aktivitäten des Unternehmens mittels einer Untersagungsverfügung. Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) und diabetesDE begrüßen diese Entwicklung.

In einem offenen Brief an die Bezirksregierung Köln hatten sie gemeinsam mit dem Kompetenznetz Diabetes mellitus bereits vor einem Jahr erhebliche Bedenken gegen die Genehmigung von Stammzelltherapien zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 geäußert.

Das XCell Center, eine private Klinik für regenerative Therapien mit Standorten in Düsseldorf und Köln, hatte die Stammzellbehandlung weltweit angeboten. Die Ärzte entnahmen Patienten Knochenmark, isolierten im Labor die Stammzellen und transplantierten sie anschließend ins erkrankte Organ - bei Diabetikern also in die Bauchspeicheldrüse. Dort sollten sich die Stammzellen in Insulin-produzierende Betazellen verwandeln. Kostenfaktor: 7.500 und 10.500 Euro pro Behandlung.

Doch die Wirksamkeit der Behandlung mit eigenen Stammzellen ist beim Menschen nicht belegt. "Der Einsatz von Stammzellen zur Gewinnung von Insulin produzierenden Betazellen ist zweifellos ein interessantes Gebiet der Diabetesforschung", sagt Professor Dr. med. Thomas Danne, DDG-Präsident und Vorstandsvorsitzender diabetesDE aus Hannover. "Bislang gibt es jedoch keinerlei wissenschaftlichen Erkenntnisse, die belegen, dass Patienten von einer solchen Therapie profitieren". Der Experte warnt deshalb vor unabsehbaren schweren Nebenwirkungen. "Die Methode außerhalb von klinischen Studien an Menschen zu testen, ist verantwortungslos".

Im Jahr 2010 war XCell in die Schlagzeilen geraten, nachdem ein 18 Monate alter Junge starb, nachdem ihm Stammzellen ins Gehirn gespritzt worden waren. Die Ermittlungen laufen.

Die jetzige Untersagungsverfügung steht damit nicht im direkten Zusammenhang. Hintergrund ist der Ablauf einer gesetzlichen Übergangsfrist zum Jahresanfang. Eine Lücke im Arzneimittelgesetz (§ 144, Abs. 3) ermöglichte es XCell bis dato auch ohne Genehmigung "biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte", zu denen auch stammzellhaltige Knochenmarkpräparate gehören, "in den Verkehr zu bringen". Mit dem Ablauf der Übergangsfrist ist dies nicht mehr erlaubt. Damit ist auch die Behandlung mit den Stammzellen für XCell unmöglich geworden.

Diese Pressemitteilung wurde über den - idw - versandt.

zuletzt bearbeitet: 17.05.2011 nach oben

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