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Bei der Heilkundeübertragung darf es keine Qualitätseinbußen geben

Deutscher Diabetiker Bund fordert: Ausbildungsqualität muss gesichert sein

Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig, jeder vierte Bewohner einer Pflegeeinrichtung in Deutschland hat Diabetes. Doch das Geld, das für die Pflege zur Verfügung steht, ist begrenzt. Arbeitsdruck und überbordende Bürokratie halten zudem Ärzte von ihrer eigentlichen Aufgabe, der Patientenversorgung, ab. Mehr Verantwortung für Pflegekräfte fordert daher die Politik.

So hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Oktober eine Richtlinie zur Heilkundeübertragung beschlossen, die ärztliche Aufgaben an Pflegefachpersonen überträgt. Die Richtlinie zur Heilkundeübertragung sieht vor, dass speziell ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Altenpfleger in der Versorgung von Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, chronischen Wunden oder einer Demenzerkrankung auch Tätigkeiten übernehmen, für die bisher Ärzte zuständig waren.

Zu den Behandlungsmaßnahmen gehören etwa bestimmte Infusionstherapien sowie die Wund- oder Schmerztherapie durch Kranken- und Altenpfleger. Die Diagnose darf weiterhin nur der Arzt stellen, der auch für die Indikationsstellung verantwortlich bleibt.

DDB: Ausbildungsqualität muss gesichert sein!

"Grundsätzlich begrüßen und unterstützen wir die Richtlinie im Hinblick auf die problematische Versorgung von Diabetikern durch den Ärztemangel in ländlichen Regionen", sagt der Bundesvorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB) Dieter Möhler. Doch kommt es jetzt auf deren konkrete Ausgestaltung bei der Behandlung von Diabetikern an: "Die Ausbildungsqualität der Pflegekräfte muss gesichert sein", so Rechtsanwalt Möhler. Hier sollte die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) ihren wissenschaftlichen Erfahrungsschatz einbringen. "Vor allem dort, wo die regionale Betreuung durch diabetologisch speziell ausgebildete Ärzte hinreichend gut ist, muss die Behandlung gelenkt werden", fordert er. "Es dürfen keine Qualitätseinbußen hingenommen werden."

Bei der Übertragung von ärztlichen Aufgaben an qualifiziertes Personal sei die Diabetesversorgung schon immer "Vorreiter", erklärt Prof. Dr. Hermann von Lilienfeld-Toal, stellvertretender DDB-Bundesvorsitzender. So führen Diabetesberaterinnen und -berater schon seit langem Diabetesschulungen durch und entlasten dadurch den Arzt. "Das zeigt, wie man Versorgungsengpässe erfolgreich überwinden kann", betont er.

Die Behandlungsmaßnahmen sollen in Modellvorhaben mit ergänzend qualifizierten Angehörigen der Pflegeberufe erfolgen. Wann, ob und in welchem Umfang diese praktisch umgesetzt werden, liegt nach G-BA-Angaben in der Verantwortung der gesetzlichen Kassen und Leistungserbringer.

zuletzt bearbeitet: 21.12.2011 nach oben

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