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Das AMNOG überdenken
Zeit für die Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung
Zum 1.1.2011 trat das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Deutschland in Kraft. Mit diesem Instrument der frühen Nutzenbewertung wollte man in der Arzneimittelversorgung die Spreu vom Weizen trennen. Nach zwei Jahren Erfahrungen ist es Zeit für eine Bilanz. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie stellt fest:
Die Konzentration der Bewertung auf den Nutzen bei weitgehender Ausblendung der ökonomischen Effekte springt zu kurz. Daher sollten Kosten-Nutzen-Bewertungen verpflichtend in den Prozess nach AMNOG aufgenommen werden. Neue Arzneimittel, deren Zusatznutzen im Verfahren der frühen Nutzenbewertung bestätigt wird, können in einem fairen Vergleich gegenüber Komparatoren auch auf die Kosten untersucht werden. Derzeit werden nur die theoretischen Jahrestherapiekosten bestehend aus den Kosten der Arzneimittel und der Leistungen berechnet, die die Fach- und Gebrauchsinformationen der Arzneimittel vorsehen.
Wenn ein neues Arzneimittel aber Krankenhausaufenthalte reduziert oder langwierige Nachbehandlungen überflüssig macht, sollte dies bei der Ermittlung eines angemessenen Erstattungsbetrages berücksichtigt werden. Damit stünden auch die Verhandlungen zwischen Herstellern und dem GKV-Spitzenverband auf einer transparenten Datenlage. Eine geeignete Dokumentation würde es ferner den Medizinischen Fachgesellschaften erlauben, die Wirtschaftlichkeit der Behandlungen fundiert einzuschätzen.
In anderen Ländern ist die Erstattung nicht nur an die Nutzenbewertung, sondern auch an die Kosten-Nutzen-Bewertung gebunden. Das AMNOG könnte volle Wirkung entfalten, und man könnte tatsächlich berechnen, welche Nettokosten (oder Einsparungen) mit der Einführung eines innovativen Arzneimittels verbunden wären.