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Der BPI zur Kürzung des Steuerzuschusses für die GKV

BMG-Argumenten für Fortbestand des Preismoratoriums für Arzneimittel fehlt damit die Grundlage

Mit der Entscheidung, den Steuerzuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung im laufenden Jahr um 3,5 Milliarden Euro zu kürzen, hat die Bundesregierung der eigenen Argumentation für den Fortbestand des Preismoratoriums für Arzneimittel endgültig die Grundlage entzogen. Die staatlichen Zwangsmaßnahmen gegen die pharmazeutischen Unternehmen wurden seit ihrer Einführung im Jahr 2009 mit der bedrohlichen Krankenkassenlage und den Unsicherheiten der Finanzierung der GKV begründet.

"Wer in diesem Jahr 3,5 Milliarden Euro und im nächsten noch einmal 2,5 Milliarden Euro am Steuerzuschuss absenken kann, kann wohl kaum von einer bedrohlichen Kassenlage sprechen. Der Überschuss der GKV ist so groß, dass er verständlicherweise die Begehrlichkeiten des Finanzministers weckt. Aber es ist schon ein Hohn, wenn man einem Wirtschaftszweig wie der pharmazeutischen Industrie über mehr als sieben Jahre ein Preismoratorium ohne Inflationsausgleich auferlegt und andererseits die gesetzlich zugesicherten Steuerzuschüsse kürzt", sagt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Erst zu Beginn des Jahres hat die Bundesregierung das seit 2010 laufende Preismoratorium um weitere vier Jahre bis nach der nächsten Bundestagswahl 2017 verlängert. Zudem wurde der Zwangsrabatt für einen großen Teil der von der GKV bezahlten Arzneimittel auf sieben Prozent angehoben. Diese Maßnahmen sollen zur Stabilisierung der Finanzlage der GKV dienen. "Wenn jetzt endlich die Einsicht eingekehrt ist, dass die GKV mit einem Überschuss von fast 30 Milliarden Euro finanziell solide ist, dann bedarf es dringend eines Inflationsausgleiches im Preismoratorium und weiterer Ausnahmen vom erhöhten Zwangsabschlag, wie beispielsweise für patentfreie Arzneimittel, die nicht im generischen Wettbewerb stehen oder für ausnahmsweise erstattungsfähige OTC-Arzneimittel", erklärte Fahrenkamp.

zuletzt bearbeitet: 05.03.2014 nach oben

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