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G-BA veröffentlicht Vorschläge für neue DMP

Prüfung auf Umsetzbarkeit in zuständigen Gremien

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Website eine Liste mit Vorschlägen für neue strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) veröffentlicht.

"Die Vielzahl eingereichter Themen belegt das große Interesse der Fachöffentlichkeit an den Programmen. Immer mehr medizinische Fachgesellschaften und ärztliche Berufsverbände haben erkannt, dass ein gutes Zusammenspiel zwischen Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus Dreh- und Angelpunkt einer qualitativ besseren und wirtschaftlicheren Versorgung chronisch Kranker ist. Das Spektrum an Indikationen für die mögliche Entwicklung von neuen DMP ist breit gefächert, auch die im Koalitionsvertrag erwähnten Erkrankungen chronischer Rückenschmerz und Depression sind darunter. Sämtliche Vorschläge werden nun in den zuständigen Gremien des G-BA eingehend beraten und auf ihre Versorgungsrelevanz und Umsetzbarkeit hin überprüft", sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses am Montag in Berlin.

Insbesondere medizinische Dachverbände und Gesellschaften, Sachverständige der Wissenschaft und Praxis und Spitzenverbände der Selbsthilfe- und Patientenorganisationen hatten seit März 2014 die Möglichkeit, Vorschläge für Krankheiten einzureichen, für die weitere DMP entwickelt werden können.

Hintergrund - Disease-Management-Programme (DMP)

Wichtigstes Ziel der DMP ist die Verbesserung des sektorenübergreifenden Behandlungsablaufs und der Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Patientinnen und Patienten. Bislang hat der G-BA die Anforderungen an DMP für Patientinnen und Patienten mit Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus Typ 1 und 2), Erkrankung der Herzkranzgefäße (koronare Herzkrankheit, KHK), chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale und COPD) und Brustkrebs formuliert. Für das DMP KHK wurde zudem das Modul Chronische Herzinsuffizienz entwickelt.

Gemäß § 137f Abs. 1 SGB V legt der G-BA in Richtlinien geeignete chronische Krankheiten fest, für die strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt werden sollen. Bei der Auswahl müssen besonders folgende Kriterien berücksichtigt werden: Zahl der betroffenen Versicherten, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität der Versorgung, die Verfügbarkeit von evidenzbasierten Leitlinien, der sektorenübergreifende Behandlungsbedarf, die Beeinflussbarkeit des Krankheitsverlaufs durch Eigeninitiative des Versicherten sowie ein hoher finanzieller Aufwand der Behandlung.

Anhand dieser Kriterien und den mit den bisherigen DMP gewonnenen Erfahrungen hatte der G-BA einen Fragenkatalog entwickelt, der seit März als Grundlage für die Auswahl zusätzlicher Krankheiten dient. Entsprechende Vorschläge für neue DMP mussten anhand des Kataloges begründet und an den G-BA übermittelt werden.

Der G-BA hatte zunächst die gesetzliche Aufgabe, die inhaltlichen Anforderungen an die DMP zu bestimmen und entsprechende Empfehlungen an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abzugeben. Seit dem Jahr 2012 ist der G-BA gesetzlich beauftragt, eigene Richtlinien zu den DMP zu beschließen. Die praktische Umsetzung in der Versorgung erfolgt dann auf Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vor Ort.

zuletzt bearbeitet: 03.06.2014 nach oben

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