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Diabeteskrank und pflegebedürftig

Sieben Tipps, wie Sie Ihre Angehörigen im Altersheim unterstützen können

Jeder Vierte, der in einem Pflegeheim lebt, leidet unter Diabetes mellitus. In Deutschland sind über 500.000 Menschen betroffen. Häufig gesellt sich zu der Stoffwechselstörung auch noch eine Demenzerkrankung, was die Behandlung zusätzlich erschwert. Worauf bei der Therapie zu achten ist und was Angehörige tun können, erklärt die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG).

Die Selbstbehandlung des Diabetes ist anspruchsvoll und stellt schon viele jüngere Patienten vor Probleme, wie die Praxis zeigt. "Da fällt es älteren Menschen naturgemäß umso schwerer, den Blutzucker richtig einzustellen", weiß Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Past-Präsident der DDG. Zumal Diabetes und Demenz häufig zusammen auftreten, was die Situation weiter kompliziert.

Grundsätzlich ist bei älteren, pflegebedürftigen Patienten Augenmaß geboten, was die angepeilten Blutzuckerwerte betrifft. "Bei dieser Gruppe muss die Blutzuckereinstellung nicht übertrieben scharf gehandhabt werden", erklärt Dr. med. Anke Bahrmann, Leiterin des Arbeitskreises Telematik und Telemedizin der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Geriatrie der DDG. Für gebrechliche, ältere Menschen mit Diabetes empfehlen die Experten einen HbA1c-Zielwert um acht Prozent - Jüngere sollten einen Wert unter sieben Prozent ansteuern.

"Oberstes Therapieziel im vorgerückten Alter ist, schwere Unterzuckerungen zu vermeiden", betont Anke Bahrmann. Denn Hypoglykämien können zu gefährlichen Stürzen führen, fördern Herzrhythmusstörungen und Demenz. Hilfreich ist ein einfaches, übersichtliches Therapieschema. "Das kann gegebenenfalls auch bedeuten, möglichst lange an bekannten und eingeübten Therapien festzuhalten, da Änderungen - selbst gut gemeinte Vereinfachungen! - bei Demenzkranken schnell zu Therapiefehlern führen können", betont die DDG Expertin.

Ob leckere Schokolade, kühler Orangensaft oder hausgemachter Kartoffelsalat - Besucher bringen gerne ein paar Köstlichkeiten ins Pflegeheim mit, die bei ihren Angehörigen für Freude und Appetit sorgen sollen. "Dagegen ist auch gar nichts einzuwenden", sagt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vizepräsident der DDG. "Dies aber bitte unbedingt dem Pflegepersonal mitteilen, damit die Blutzuckereinstellung angepasst und Stoffwechselentgleisungen vermieden werden können." Grund: Ältere vergessen leicht, dass sie Süßigkeiten zu sich genommen haben. "Da kommt dann schnell ein gefährliches Übermaß an Zucker zusammen, zumal Demenzkranke die Geschmacksrichtung süß bevorzugen", erklärt Müller-Wieland.

Darüber hinaus können Angehörige die Behandlung mit einfachen Maßnahmen unterstützen. "Gut ist, gemeinsam spazieren zu gehen, so oft wie möglich", rät Siegel. "Jede körperliche Aktivität ist besser als keine." Da 80 Prozent der Heimbewohner nicht in der Lage sind, ihre Füße selbst zu kontrollieren, sollten Angehörige dies übernehmen oder das Pflegepersonal darum bitten. "Regelmäßige Fußinspektionen sind wichtig, um ein Diabetisches Fußsyndrom zu verhindern, das im schlimmsten Fall zur Amputation führen kann", betont der DDG Experte. Auch sollten Pflegebedürftige jedes Jahr auf Folgeerkrankungen wie Polyneuropathie, Nierenschäden und Retinopathie untersucht werden.

Etwas komplexer verhält es sich mit der Kontrolle der Diabetestherapie. Ältere Diabetespatienten, die unter geistigen Beeinträchtigungen leiden, vergessen die Insulinspitze bisweilen oder spritzen sich doppelt. Fragen die Angehörigen nach, können sie nicht immer mit zutreffenden Antworten rechnen - Demenzkranke versuchen mitunter, mentale Defizite zu kaschieren, indem sie die Situation überspielen. "Umso wichtiger ist es für Angehörige, Warnzeichen für Über- oder Unterzuckerung zu erkennen", betont Bahrmann. Dazu zählen vor allem Zittern, Schwitzen und innere Unruhe. "Es kommt auch vor, dass Verwandte Wesensveränderungen wahrnehmen, die sie als absonderlich empfinden", fährt die DDG Expertin fort. "Etwa wenn eine Person, die immer sehr kontrolliert wirkt, plötzlich in derbem Jargon spricht." Auch Sehstörungen geben Anlass zur Besorgnis. Angehörige sollten das Pflegepersonal über solche Beobachtungen umgehend informieren.

zuletzt bearbeitet: 26.05.2015 nach oben

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