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Ersatzkassen erneut an der Spitze der Selbsthilfe-Förderer

Jährlich fließen zweistellige Millionenbeträge in Selbsthilfeeinrichtungen und -projekte

Die Ersatzkassen bauen ihre Förderung für die gesundheitliche Selbsthilfe weiter aus. Im Jahr 2017 unterstützten sie Selbsthilfeorganisationen und Projekte mit 30,6 Millionen Euro. Damit sind Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK - Hanseatische Krankenkasse weiterhin Hauptförderer der Selbsthilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2017 brachten sie 39,5 Prozent des 77,4 Millionen Euro schweren Gesamtfördertopfs auf. Die Gelder flossen in vielfältige Selbsthilfeeinrichtungen und Projekte - von der Rheuma-Hilfe für Kinder bis hin zu Hilfsangeboten für chronisch Nierenkranke.

"Selbsthilfeorganisationen sind in Deutschland fest in der Gesundheitsversorgung verankert. Vielen Menschen mit chronischen Erkrankungen und Einschränkungen geben sie Halt und Hilfe. Die Ersatzkassen fördern dieses weltweit einmalige Engagement gerne finanziell und ideell", so die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Weltweit einmaliges Unterstützungssystem

Die kassenfinanzierte Selbsthilfeförderung ist ein weltweit einmaliges Unterstützungssystem. Es garantiert die flächendeckende finanzielle Unterstützung und bietet der Selbsthilfe Planungssicherheit. Über 30.000 örtliche Gruppen, ca. 800 Landes- und 310 Bundesverbände sowie 300 Selbsthilfekontakt- und Unterstützungsstellen profitieren davon jedes Jahr. Mit den GKV-Geldern wird ein Beitrag geleistet, laufende Kosten zu decken - von der Telefonrechnung bis zur Miete - und konkrete Projekte zu unterstützen. Vielfach sind die Fördergelder aber auch eine Starthilfe für neue Initiativen.

Die finanzielle Unterstützung und Zusammenarbeit der Ersatzkassen reicht bis weit in die 80er Jahre zurück. Seit 2008 sind alle gesetzlichen Krankenkassen zur Förderung verpflichtet. Dazu wird alljährlich ein Ausgabenrichtwert festgelegt, der sich an einem im Sozialgesetzbuch verankerten Schlüssel orientiert. 2019 wird sich der Selbsthilfebeitrag auf 1,13 Euro pro GKV-Versicherten (82,2 Millionen Euro) belaufen. Insgesamt haben sich die Zuwendungen durch die GKV seit 1999 verzehnfacht. Der vdek betont daher auch die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Selbsthilfeförderung.

Was kann Selbsthilfe?

Auch die erfolgreiche vdek-Fotowanderausstellung zur Selbsthilfe zeigt, wozu Selbsthilfe in der Lage ist - in emotional bewegenden Bildern. Seit ihrer Eröffnung im Juli 2016 tourt die Wanderausstellung "DAS KANN SELBSTHILFE!" durch ganz Deutschland und war bereits an 21 Orten zu sehen. Mehr zur Ausstellung erfahren Interessierte unter dem Link www.vdek.com/ueber_uns/vdek-fotowettbewerbe/selbsthilfe

Service

Informationen zum Thema Förderung sind unter dem Stichwort "Service" hier zu finden: www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe

Bei der Gründung von Selbsthilfegruppen und der Beantragung von Fördermitteln helfen bundesweit 300 Selbsthilfekontakt- und Unterstützungsstellen. Ein umfangreiches Verzeichnis finden Interessierte auf der Webseite der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) unter: www.nakos.de/site/ueber-selbsthilfe/selbsthilfekontaktstellen

zuletzt bearbeitet: 05.01.2019 nach oben

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