Das unabhängige Diabetes-Portal DiabSite

Home > Aktuelles > Diabetes-Nachrichten > Archive > 2019 > 190327

Schwangerschaftsdiabetes

Was ist die Geburt eines gesunden Kindes wert?

Seit sieben Jahren ist eine Testung auf Schwangerschaftsdiabetes in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen. Schwangere Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes müssen unbedingt engmaschig diabetologisch betreut werden, um die Geburt eines gesunden Kindes zu gewährleisten. Diese Leistungen müssen prinzipiell von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden. Zu einer guten Betreuung gehört aber auch eine strukturierte Schulung, denn die betroffenen Frauen sind verständlicherweise verunsichert und haben einen großen Beratungsbedarf. Sie müssen zu den erforderlichen Veränderungen der Lebensführung geschult und über die notwendigen Kontrollen informiert sein.

Diese sind die Voraussetzung für eine komplikationslose Schwangerschaft, eine regelrechte Kindesentwicklung und eine Verminderung von Geburtskomplikationen und Folgeerkrankungen. Bisher war diese Schulung auch Kassenleistung. Denn sie hat einen wesentlichen Anteil dieser Beratung sichergestellt. Bis Ende 2018 konnte sie über Abrechnungsziffern von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden. Dann hat das Bundesversicherungsamt entschieden, dass diese Vergütungsstruktur abgeschafft wird. Nun kann diese Beratungsleistung von Diabetologinnen und Diabetologen nur im Rahmen eines "Kostenerstattungsprinzips", das heißt nur noch als sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen - kurz IGeL - angeboten werden.

Die Frauen müssen also privat bezahlen und können sich das Geld dann erst später von der Krankenkasse erstatten lassen. Dadurch werden sich viele überlegen, besonders Frauen aus wirtschaftlich schwachen Schichten oder mit Migrationshintergrund, ob sie das Geld dafür vorschießen können, ohne sicher zu wissen, ob und in welchem Umfang sie es von ihrer Krankenkasse wieder erhalten. Es muss befürchtet werden, dass dies die flächendeckend notwendige strukturierte Diabetesschulung von Frauen mit Gestationsdiabetes in Baden-Württemberg entscheidend verringert.

Die Patientenvertreter des DBW sind entsetzt darüber, dass hier Bürokratie über das Wohl von schwangeren Frauen gestellt wird. Sie stimmen der Arbeitsgruppe Schwangerschaftsdiabetes beim Fachbeirat Diabetes Baden-Württemberg zu, welche befürchten, dass gerade diese Frauen aufgrund dieser Regelung keine adäquate Versorgung bei Gestationsdiabetes erhalten.

Was ist Gestationsdiabetes?

Beim Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes oder GDM) handelt es sich um eine Zuckerstoffwechselstörung, die erstmals in der Schwangerschaft mit einem Zuckertoleranztest (oGTT) unter standardisierten Bedingungen und qualitätsgesicherter Glukosemessung festgestellt wird. In der Regel klingt die Stoffwechselstörung mit der Entbindung ab. Daneben gibt es aber auch Fälle von "Diabetes diagnostiziert in der Schwangerschaft". Wie beim Diabetes Typ 2 handelt es sich beim Schwangerschaftsdiabetes im Wesentlichen um eine Störung der Insulinwirkung, in diesem Falle im Zusammenhang mit der hormonellen Umstellung in der Schwangerschaft. Betroffene Frauen haben ein deutlich erhöhtes Risiko, zu einem späteren Zeitpunkt einen Typ-2-Diabetes zu entwickeln.

zuletzt bearbeitet: 27.03.2019 nach oben

Unterstützer der DiabSite:

Birgit Ruben

Birgit Ruben

Weitere Angebote:

Spendenaufruf Ukraine

Hilfeaufruf Ukraine

Diabetes-Portal DiabSite startet Spendenaufruf für Menschen in der Ukraine.