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BMG-Fachanhörung Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Rechte der Patienten werden bei elektronischer Patientenakte gestärkt - aber Nachbesserungsbedarf bei Ärzte-Vergütung

"Wir begrüßen die Vorlage des Referentenentwurfs zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) und unterstützen das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers, für alle Versicherten ab dem 1.1.2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) einzuführen. Dies ist ein großer Schritt für mehr Transparenz in der Versorgung. Über die bessere Kenntnis von Vorerkrankungen und Vorbehandlungen erwarten wir, dass die Versorgung auch besser wird“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Ab 2022 Impfausweis, Mutterpass und Zahn-Bonusheft auf ePA speicherbar

Elsner betonte: Mit dem Entwurf werden die Rechte der Patienten in Bezug auf die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) weiter gestärkt. So können ab 2022 zusätzlich der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der ePA gespeichert werden. Auch eine Übertragung der Daten aus der ePA bei einem Kassenwechsel soll ab 2022 möglich sein. Die Patienten entscheiden bei der ePA grundsätzlich selbst, ob und welche medizinischen Behandlungsdaten, wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, elektronischer Medikationsplan oder Notfalldaten in der elektronischen Akte durch die Ärzte abgelegt werden und welcher Arzt auf Daten wie lange zugreifen darf. Darüber hinaus können die Versicherten eigene Gesundheitsdaten einstellen. Dabei können sie zu jeder Zeit selbst entscheiden, ob und welche Daten sie wieder löschen möchten. Die Versicherten können ihre Daten selber über ein geeignetes Endgerät einsehen.

Bei Vergütungsregelungen nachjustieren

Der vdek sieht aber auch Nachbesserungsbedarf im PDSG-Entwurf. Überprüft werden sollte die Regelung, wonach Ärzte für die Speicherung von medizinischen Behandlungsdaten in der ePA extra vergütet werden sollen, erklärte Elsner. Denn Behandlungen und Diagnosen werden bereits über die Grund- und Versichertenpauschalen abgedeckt.

zuletzt bearbeitet: 27.02.2020 nach oben

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