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Überbackenes & Gratiniertes
Auflauf, Gratin, Überbackenes - hier kommt es vom Verständnis her immer wieder zu Problemen. Ursprünglich haben wir unter "Auflauf" eine feingewürzte Masse zu verstehen, die durch Zusatz von steifgeschlagenem Eiweiß beim Garen hochgeht, also "aufläuft". Diese Form des Auflaufs ist also eher mit einem Soufflé gleichzusetzen.
Im heute üblichen Sprachgebrauch versteht man unter Auflauf aber eine aus mehreren Zutatenschichten zusammengesetzte Speise, die mit einer Eiermasse begossen und mit Käse überbacken wird. Der Begriff Gratin bezeichnet dagegen ein kräftig überbackenes Gericht mit Kruste. Das Gratin besteht zumeist nur aus einer Zutatenschicht und muss deshalb nicht so lange garen wie der Auflauf.
Der Begriff Wähe kommt aus der Schweiz und steht ursprünglich für einen Blechkuchen, der süß oder pikant gefüllt wird. Eine Wähe kann aber auch in einer Form gebacken werden.
Einige Rezeptbeispiele
- Allgäuer Kartoffelgratin leicht
- Filettopf überbacken mit Camembert
- Gemüse-Fisch-Auflauf mit Käse
- Gemüsewähe mit Quark-Öl-Teig
- Gratinierte Schollenfilets
- Hähnchen-Nudel-Auflauf mit Paprika
- Herzhafter Kartoffelauflauf
- Kartoffel-Lauch-Gratin
- Überbackenes Pangasiusfilet mit Pesto
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zuletzt bearbeitet: 22.01.2006, zuletzt aktualisiert: 04.03.2018
Quelle: Wirths PR