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Bessere Versorgung chronisch Kranker

Pressemitteilung: AOK-Bundesverband

Koordinierungsausschuss empfiehlt vier Krankheitsbilder für spezielle Behandlungsprogramme

Der Koordinierungsausschuss der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat am 28. Januar in Berlin vier Krankheitsbilder für strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke ausgewählt. Sogenannte Disease-Management-Programme sollen für Diabetes Mellitus (Typ 1 und Typ 2), chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen/Asthma, Brustkrebs und koronare Herzerkrankungen (KHK) entwickelt werden. Die endgültige Entscheidung liegt allerdings beim Bundesgesundheitsministerium.

Die Verbesserung der medizinischen Betreuung chronisch kranker Menschen ist Teil der Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Reformgesetz ist zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Danach können Krankenkassen ihren Versicherten spezielle Behandlungsprogramme für ausgewählte Krankheitsbilder anbieten. Die Kosten für die Behandlung der in diesen Programmen eingeschriebenen Versicherten werden innerhalb des Risikostrukturausgleichs gesondert ausgeglichen. Die Teilnahme der Versicherten ist freiwillig.

Der Koordinierungsausschuss, der aus Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besteht, hatte die gesetzliche Aufgabe, bis zu sieben geeignete Krankheitsbilder auszusuchen. Der Ausschuss beschränkte sich aber auf die vorgeschriebene Mindestzahl von vier Krankheiten, weil es sich, so Vorsitzender Karl Jung, bei den Behandlungsprogrammen um neue Aufgaben für die GKV handele, deren Aufwand und Kosten noch nicht im einzelnen zu übersehen seien.

Zahlreiche Auswahlkriterien

Bei der Auswahl spielten neben die Zahl der Betroffenen und den Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungsqualität auch das Vorhandensein erfolgreich erprobter und bewährter Behandlungskonzepte, der Bedarf an ambulant-stationärer Zusammenarbeit, die Kosten der Behandlung für die GKV und die Beeinflussbarkeit des Krankheitsverlaufes durch die Patienten eine Rolle.

Stimmt das Bundesgesundheitsministerium der Auswahl zu, wird der Koordinierungsausschuss genaue Anforderungen an die Behandlungsprogramme für die vier Krankheitsbilder festlegen. An diesem Prozess werden die Spitzenorganisationen der ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, die Spitzenorganisationen der Selbsthilfe und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen beteiligt.

An diese Anforderungen müssen sich die Krankenkassen halten, wenn ihre Programme durch den RSA gefördert werden sollen. Das Bundesversicherungsamt in Bonn prüft die Qualität vor der Zulassung und danach fortlaufend. Die AOK bereitet zurzeit erste Disease-Management-Programme vor. Sie werden zunächst regional getestet. Ab Mitte 2002 will die AOK dann bundesweit Disease-Management-Programme anbieten.

zuletzt bearbeitet: 29.01.2002 nach oben

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