Das unabhängige Diabetes-Portal DiabSite

Home > Aktuelles > Diabetes-Nachrichten > Archive > 2002 > 020601

DDB fordert Mitspracherecht bei der Einführung von Disease-Management-Programmen

Pressemitteilung: Diabetes-Portal DiabSite

Diabetikerversorgung muss verbessert werden!

Vertreter des DDB-Bundesverbands trafen Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch (SPD) im Bundesministerium für Gesundheit. Das Thema war die derzeit heftig diskutierte Einführung von Disease-Management-Programmen (DMP).

Ab 1. Juli 2002 sollen Diabetiker und andere chronisch Kranke mit strukturierten Behandlungsprogrammen eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen. Krankenkassen, die solche DMP anbieten, erhalten im Rahmen des Risikostrukturausgleichs künftig einen Finanzausgleich für eingeschriebene Versicherte. Der DDB und zahlreiche Ärztevertreter befürchten durch DMP jedoch eher eine Verschlechterung statt einer Verbesserung der Patientenversorgung.

Beim Treffen am 23. Mai 2002 machte der DDB, vertreten durch Dr. Klaus Fehrmann (Bundesvorsitzender DDB), Volker Krempel (Stellv. Bundesvorsitzender), Lutz Graf zu Dohna (Bundesgeschäftsführer) und Martin Hadder (Landesverbandsvorsitzender NRW), die Position der Diabetiker deutlich.

  1. "Bei allen weiteren Beratungen müssen zukünftig die Betroffenen von Beginn an beteiligt werden.

  2. Nach Grundgesetz und geltendem Recht (SGB V, SGB IX, SchwbG u. a.) darf kein Bürger wegen seines Alters, seines Geschlechts, einer Behinderung oder Erkrankung benachteiligt werden. Die Altersbegrenzung in den DMPs muss daher ersatzlos gestrichen werden.

  3. Prävention und Rehabilitation müssen kurzfristig in den DMPs eingebunden werden. Insbesondere muss die Behandlung auf die Vermeidung von Folgekrankheiten und deren Verschlimmerung ausgerichtet sein. Eine ausschließlich auf Symptomfreiheit ausgerichtete Therapie bei Diabetikern über dem 65. Lebensjahr ist, wie die DCCT-Studie und die UKPDS-Studie im 10-Jahresvergleich belegen, keinesfalls ausreichend.

  4. Die gemeinsam von der BÄK, AkdÄ, DDG, FDS, DGIM, AWMF und ÄZQ erarbeiteten "Nationalen Versorgungs-Leitlinien - Diabetes Typ 2" müssen als Standard für die Behandlung von Diabetikern in Deutschland in einer Rechtsverordnung vorgegeben werden.
    In dieser Leitlinie sind die besonderen Bedürfnisse der stark zunehmend schon im Kindes- und Jugendalter betroffenen Typ-2-Diabetiker unter 40 Jahren, noch nicht berücksichtigt. Hier ist eine Ergänzung erforderlich, bei der besonders fortgebildete Pädiater einbezogen werden sollten.

  5. Aus den uns vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass grundsätzlich bei Manifestation des Diabetes eine strukturierte, qualitätsgesicherte Schulung erforderlich ist. Zur eigenverantwortlichen Mitarbeit des Diabetikers ist aber eine entsprechende Schulung zwingend erforderlich.

  6. Der angestrebte HbA1c-Wert muss auch bei Typ-2-Diabetikern, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, unter 7 % liegen. In der DCCT-Studie wurde klar belegt, dass eine Senkung des HbA1c-Wertes von 9,0 auf 7,1 einen klaren wie nachhaltigen Erfolg für die Vermeidung oder Progression von Folgekrankheiten gebracht hat.

  7. Auch für Typ-1-Diabetiker muss eine Therapie gewährleistet sein, die dem heutigen Standard entspricht. Hierzu sind Behandlungsleitlinien, die von den Fachverbänden, z. B. der DDG, gemeinsam mit der Betroffenenorganisation erarbeitet werden sollten, als Basis der Versorgung maßgeblich.

  8. Analog-Insuline müssen weiterhin in der Therapie eingesetzt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre kann nur mit diesen Insulinen bei unterschiedlichen Belastungen im Alltag vieler Diabetiker eine gute Therapieanpassung erfolgen.

  9. Für alle Diabetiker, die mit Medikamenten behandelt werden, die eine Unterzuckerung verursachen können, müssen Teststreifen zur Selbstkontrolle verordnet werden. Der Umfang der Selbstkontrolle richtet sich nach der Therapie im Einzelfall. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass durch eine Unterzuckerung eine Notfalleinweisung ins Krankenhaus erfolgt. Einer massiven Begrenzung der Teststreifenverordnung, so wie sie im DMP vorgesehen ist, werden wir keinesfalls zustimmen. Hier sind klare Vorgaben - wie im Diabetes-Struktur-Vertrag im Bereich der KV Nordrhein vereinbart - erforderlich.

  10. Bei der Ausgabe von Arzneimitteln aus Re-Importen muss gewährleistet sein, dass deren Qualität dem vorgeschriebenen Standard entspricht und nicht durch Ablösen von Banderolen und durch unsachgemäße Lagerung in seiner Wirkung beeinträchtigt oder nicht steril verpackt ausgegeben wird.

  11. Die Erfolge in der Schweiz bei der Reduzierung der Amputationen durch die Einrichtung besonders qualifizierter Fußambulanzen sollten auch Beispiel für die Versorgung in Deutschland sein. Auch in Deutschland sind speziell ausgebildete ambulante und stationäre Einrichtungen erforderlich, um eine Senkung der Amputationsrate zu erreichen.

  12. Der "Gesundheits-Pass Diabetes" muss in bewährter Form zur Dokumentation des Therapieverlaufs erhalten bleiben und darf nicht durch ein Kassenmodell ersetzt werden. Zudem müssen qualitätsgesicherte Netzwerke (u. a. mit Apotheken, Fußpflegern, Schuhtechnikern) zur Versorgung vertraglich geregelt werden. Um den Qualitätsstandard in der Versorgung zu erhalten, ist es dringend notwendig, die Schwerpunktpraxen zu erhalten und gebietsweise auszubauen.

  13. Bei dem Datentransfer zwischen den an der Therapie beteiligten Einrichtungen muss gewährleistet sein, dass nur eine kleine autorisierte Gruppe Dateneinsicht erhält. Es muss ferner gewährleistet sein, dass diese Daten nicht an unberechtigter Stelle gespeichert und für andere Zwecke genutzt werden.

Der Curaplan der AOK verweigert Patienten über dem 65. Lebensjahr eine notwendige medizinische Behandlung für eine gute Blutzuckereinstellung. Dies ist eine klare Diskriminierung dieser Altersgruppe in der Therapie einer lebensverkürzenden Erkrankung. Das Fehlen von passenden Studien darf nicht dazu führen, dass Patienten in höherem Lebensalter sinnvolle und notwendige Medikamente und Behandlungen vorenthalten werden. Aber auch bei Diabetikern unter 65 Jahren werden nach dem Curaplan in der Versorgung Abstriche gemacht, die die Betroffenen mit Sorge erfüllen.

Der Deutsche Diabetiker Bund kann dem vorliegenden Plan so nicht zustimmen und wird alle Mittel einsetzen, um Mitglieder und Betroffene über die Defizite der vorgesehenen Programme zu informieren."

Die Diskussion verlief in freundlicher Atmosphäre. Die SPD-Politikerin versicherte, dass diabetologische Schwerpunktpraxen auch weiterhin ihren wichtigen Platz in der Diabetikerversorgung haben werden. Zu bisher ungeklärten Punkten wird es ein schriftliches Statement der Staatssekretärin geben. Schließlich wird am 17. Juni 2002 in Bonn eine letzte Anhörung mit zahlreichen Interessenvertretern stattfinden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 01.06.2002 nach oben

Unterstützer der DiabSite:

Birgit Ruben

Birgit Ruben

Weitere Angebote:

Spendenaufruf Ukraine

Hilfeaufruf Ukraine

Diabetes-Portal DiabSite startet Spendenaufruf für Menschen in der Ukraine.