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Deutscher Diabetiker Bund empfiehlt:

Nicht voreilig bei der Krankenkasse einschreiben!

Die vom Gesundheitsministerium verabschiedete Rechtsverordnung (Vierte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung) ist zum 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Auf der Basis dieser Rechtsverordnung müssen die Krankenkassen nun ihre "Disease-Management-Programme" (DMP) entwickeln und dem Bundesversicherungsamt zur Prüfung vorlegen.

Die Programme sollen bewirken, dass chronisch kranke Menschen wie Diabetiker besser versorgt werden. "Wesentliche Eckpfeiler einer guten Versorgung sind in der Rechtsverordnung nicht klar festgeschrieben". sagt Dr. Klaus Fehrmann, Bundesvorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB). Deshalb wird der DDB die Programme der Krankenkassen intensiv prüfen. "Erst danach sollten Sie entscheiden, ob Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für ein DMP eintragen", rät der Bundesvorsitzende den mindestens 6 Millionen deutschen Diabetikern.

Grundsätzlich ist der DDB davon überzeugt, dass durch Disease-Management-Programme, die nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet sind, die dringend notwendige Verbesserung der Versorgung erreicht werden kann.

Nach Ansicht des DDB ist dies jedoch nach der jetzt veranschiedeten Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums keinesfalls gewährleistet. Klaus Fehrmann: "Nach der Rechtsverordnung befürchten wir eine Verschlechterung der Versorgung - das bedeutet mehr Amputationen, mehr Herzinfarkte und andere Folgekrankheiten."

Der DDB fordert von den verantwortlichen Institutionen

Klaus Fehrmann: "Dem Trend wirkungsvoll entgegentreten kann jedoch nur ein starker Interessenverband. Wir können nur hoffen, dass uns in unseren Bemühungen noch viele Betroffene durch eine Mitgleidschaft im DDB den Rücken stärken."

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zuletzt bearbeitet: 07.08.2002 nach oben

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