Das unabhängige Diabetes-Portal DiabSite

Home > Aktuelles > Diabetes-Nachrichten > Archive > 2004 > 040122

Chronikerregelung schafft Klarheit für die meisten Diabetiker

Pressemitteilung: Diabetes-Portal DiabSite

Gemeinsamer Bundesausschuss definiert Kriterien

Der Gemeinsame Bundesausschuss entschied in seiner heutigen Sitzung unter anderem über die sogenannte Chronikerregelung. Heraus kam nicht die erwartete Liste der schweren chronischen Erkrankungen sondern ein Kriterienkatalog. Bundesgesundheitsministerin Schmidt nahm an der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses teil.

Nach der neuen Regelung ist chronisch krank, "wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal) und außerdem" entweder eine Pflegestufe 2 bzw. 3 oder einen Grad der Behinderung bzw. eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 Prozent oder höher nachweisen kann.

Liegen entsprechende Bescheinigungen nicht vor, entscheidet der Arzt, ob ohne medizinische Versorgung eine "lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität" aufgrund der ständig behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Da zur medizinischen Versorgung u.a. die Arzneimitteltherapie und die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln zählen, sind Diabetiker mit einer Tabletten- oder Insulin-Therapie und regelmäßigen Arztbesuchen zu den Chronikern zu rechnen. Offen ist allerdings, ob auch Patienten mit Typ-2-Diabetes, deren Therapie lediglich in einer mehr oder weniger strengen Diät besteht, unter die Chronikerregelung fallen. Hier muss letztendlich wohl der Arzt entscheiden und im Einzelfall eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Dann müssen auch Typ-2-Diabetiker ohne Tabletten-Therapie eine geringere Zuzahlung von 1 Prozent der Bruttoeinnahmen aufbringen.

Auf die Frage, wann und wie Patienten nach Erreichen der Zuzahlungsgrenze an eine Befreiung kommen, teilte der Pressesprecher des IKK-Bundesverbands DiabSite mit: "Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkassen bereits in diesem Jahr möglichst unbürokratisch eine Zuzahlungsbefreiung ausstellen, sofern die Mindestzuzahlung erreicht ist", denn eine Rückzahlung stelle einen recht großen bürokratischen Aufwand dar.

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss heute beschlossenen Regelungen sind noch vom Gesundheitsministerium zu genehmigen, bevor sie in Kraft treten können. Dies kann aber schon bald geschehen, da Ulla Schmidt anwesend war und bereits nach der Sitzung ihre Zustimmung ankündigte.

Stellungnahmen zur heutigen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss finden Sie auf DiabSite unter: Die Gesundheitsreform in der Diskussion.

Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 22.01.2004 nach oben

Unterstützer der DiabSite:

Birgit Ruben

Birgit Ruben

Weitere Angebote:

Spendenaufruf Ukraine

Hilfeaufruf Ukraine

Diabetes-Portal DiabSite startet Spendenaufruf für Menschen in der Ukraine.