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Mitgliederversammlung in Berlin

BVMed-Vorstandsvorsitzende Gröhl fordert stärkere Einbindung der Unternehmen in den Gemeinsamen Bundesausschuss

Berlin. Die BVMed-Vorstandsvorsitzende Cornelia Gröhl (Johnson & Johnson) hat stärkere Mitwirkungsrechte der Unternehmen beim Gemeinsamen Bundesausschuss gefordert. "Der BVMed schlägt als ersten Schritt eine fallbezogene Expertenbenennung durch die betroffenen Unternehmensverbände vor, um das Expertenwissen der Entwickler der zu bewertenden Medizintechnologien einzubinden", sagte Frau Gröhl auf der Mitgliederversammlung des BVMed am 31. März 2004 in Berlin. Eine stärkere Einbindung der Unternehmen - analog zu den Patientenvertretern - sorge für mehr Transparenz und Vertrauen.

Die scheidende BVMed-Vorsitzende rief zu einem Umdenken bei der Bewertung neuer Verfahren und Produkte der Medizintechnologie auf. "Innovative Medizintechnologien müssen als Chance begriffen werden, unser System effizienter zu machen. Dafür brauchen wir ein partnerschaftliches Miteinander aller Beteiligten: Politik, Krankenkassen, Klinikverwalter, Ärzte, Pfleger und Unternehmen." 2004 sei von der Bundesregierung zum "Jahr der Technik" ausgerufen worden. Gleichzeitig starte sie eine "Innovationsoffensive".

"Den Worten müssen nun auch Taten folgen, damit die Rahmenbedingungen für die Unternehmen innovationsfreundlicher werden und Patienten auch künftig schnellen Zugang zu Innovationen haben, die Leben retten oder die Mobilität wieder herstellen", so Gröhl. Erforderlich sind nach Ansicht des BVMed u. a. mehr Wettbewerb unter den Kassen, mehr Flexibilität bei den Finanzierungsmodellen und mehr Wahlfreiheit und Eigenverantwortung der Versicherten.

Eines der wichtigsten Themen für die Unternehmen bleibe die Einführung von Innovationen im Fallpauschalensystem für die Kliniken. "Wir sehen den schnellen und gleichen Zugang der Patienten zu Innovationen als extrem gefährdet an, wenn keine geeignete Innovationsregelung außerhalb der DRG-Vergütung gefunden wird", sagte die BVMed-Vorsitzende.

Große Sorge bereitet den rund 200 Industrie- und Handelsunternehmen, die der BVMed repräsentiert, die Entwicklung im Hilfsmittelbereich. Bei der Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln gebe es - wie auch bei Verbandmitteln - durch die neuen Regelungen der Gesundheitsreform noch immer große Verwirrung im Markt. Rückmeldungen von Ärzten und Apotheken zeigen, dass die Arzneimittel-Ausschlussregelung fälschlicherweise auch auf Hilfsmittel und Verbandmittel angewendet wird. Dazu Frau Gröhl: "Hilfsmittel und Verbandmittel sind Medizinprodukte. Sie sind weiter verordnungsfähig."

Beim Thema Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich bestehe die Gefahr, dass die Auswahl der Vertragspartner sich ausschließlich am niedrigsten Angebotspreis orientiere, ohne Umfang und Qualität der Dienstleistung zu berücksichtigen. Umso wichtiger sei es, verbindliche Qualitätsstandards für die Versorgung mit Hilfsmitteln festzulegen, um die unterschiedlichen Angebote der Leistungserbringer nach gleichwertigen Kriterien vergleichbar zu machen, sagte Frau Gröhl.

zuletzt bearbeitet: 31.03.2004 nach oben

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