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Verfassungsbeschwerde gegen Arzneimittelpreisverordnung

Pressemitteilung: MedizinRecht.de

Staatlich verordnete Überteuerung verletzt Grundrechte

Die neuen Preise für Medikamente verstoßen nach Ansicht des Bonner Rechtsanwalts Prof. Dr. Raimund Wimmer gegen das Grundgesetz. Seit dem 1.1.2004 gilt eine neue Arzneimittelpreisverordnung. Verschreibungspflichtige Medikamente wurden in dem Preissegment bis 28,50 Euro durch die Neuregelung bis zu 1.200 Prozent verteuert. Dies gilt nicht nur für Kassenpatienten, sondern auch für privat Versicherte und sogenannte Selbstzahler.

Professor Wimmer hat jetzt beim Bundesverfassungsgericht gegen die auch für Selbstzahler geltenden Preise für verschreibungspflichtige Medikamente Verfassungsbeschwerde in eigener Sache erhoben. Er ist als Angehöriger eines freien Berufes weder gesetzlich noch privat krankenversichert und trägt deshalb diese Kosten selbst.

Professor Wimmer wirft dem Gesetzgeber vor, durch die Preissprünge von bis zu 1.200 Prozent gegen seine Pflicht zu verstoßen, Leben und Gesundheit derjenigen Arzneimittelkäufer zu schützen, die ihre Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen. Ein besonderer Verteuerungsgrund liegt in dem gesetzlich vorgeschriebenen Preisaufschlag in Höhe von 8,10 Euro pro Medikament.

Dieser Fixzuschlag soll die im früheren Preissystem unberücksichtigt gebliebene Beratungsleistung der Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente honorieren. Professor Wimmer: "Der auf ärztlich verschriebene Arzneimittel erhobene sogenannte Beratungsaufschlag für Apotheker von 8,10 Euro ist - jedenfalls für Kunden, die nicht gesetzlich krankenversichert sind - nicht nachvollziehbar. Eine Beratungsleistung fällt bei verschreibungspflichtigen Präparaten gar nicht an. Die Verordnung geht vom Arzt aus und wird vom Apotheker nicht in Frage gestellt."

Die Neuregelung verstößt laut Professor Wimmer gegen das Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit des Körpers. Es sei eine staatliche Pflicht, die Krankenversorgung und damit die körperliche Unversehrtheit des Bürgers zu schützen. Diese Pflicht beziehe sich auch auf die Gestaltung der Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Der Gesetzgeber sei dafür verantwortlich, den Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Selbstzahler zu Preisen zu ermöglichen, die den Herstellerwert zuzüglich handelsüblicher Gewinnspannen nicht übersteigen. Legt der Gesetzgeber jedoch höhere Preise als diese zwingend fest, erschwere er den Zugang zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und greife damit in das Grundrecht des Bürgers auch Leben und körperliche Unversehrtheit ein.

Die vollständige Verfassungsbeschwerde kann als PDF-Datei unter: Verfassungsbeschwerde@MedizinRecht.de angefordert werden.

zuletzt bearbeitet: 12.05.2004 nach oben

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