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Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Gemeinsame Erklärung der gemeinsamen Selbstverwaltung und des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung am 28.10.2004 zum weiteren Vorgehen

Alle Beteiligten sind sich über folgende Prozessschritte einig:

  1. Auf der Grundlage eines gemeinsamen Architekturboards wird ein gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsprojekt des BMGS und der Selbstverwaltung zur Schaffung der Lösungsarchitektur durchgeführt. Das formale Verfahren wird durch das BMGS wahrgenommen. Beginnend innerhalb von 2 Wochen.
  2. Bis Montag den 1. November 2004 legt die gemeinsame Selbstverwaltung ein Eckpunktepapier für eine Betriebsorganisation vor.
  3. Bis Anfang Dezember gründet die gemeinsame Selbstverwaltung diese Betriebsorganisation. Die Selbstverwaltung benennt einvernehmlich mit dem BMGS einen Gründungsgeschäftsführer bis zu diesem Termin.
  4. Das BMGS hat Sitz aber keine Stimme in dieser Organisation. Insbesondere Industrie, Wissenschaft, Patientenorganisationen und Länder werden über einen Beirat einbezogen.
  5. Entsprechend der gesetzlichen Vorschrift (§ 291 a SGB V) muss das BMGS die Vorschläge der Betriebsorganisation genehmigen.
  6. Das BMGS wird sofort ein Gesetzgebungsvorhaben zur Verankerung dieser Organisation und der Finanzierungsvereinbarung einleiten. Hierbei wird das Einstimmigkeitsprinzip durch ein qualifiziertes Mehrheitsprinzip ersetzt.

zuletzt bearbeitet: 28.10.2004 nach oben

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