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Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Gemeinsame Erklärung der gemeinsamen Selbstverwaltung und des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung am 28.10.2004 zum weiteren Vorgehen
Alle Beteiligten sind sich über folgende Prozessschritte einig:
- Auf der Grundlage eines gemeinsamen Architekturboards wird ein gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsprojekt des BMGS und der Selbstverwaltung zur Schaffung der Lösungsarchitektur durchgeführt. Das formale Verfahren wird durch das BMGS wahrgenommen. Beginnend innerhalb von 2 Wochen.
- Bis Montag den 1. November 2004 legt die gemeinsame Selbstverwaltung ein Eckpunktepapier für eine Betriebsorganisation vor.
- Bis Anfang Dezember gründet die gemeinsame Selbstverwaltung diese Betriebsorganisation. Die Selbstverwaltung benennt einvernehmlich mit dem BMGS einen Gründungsgeschäftsführer bis zu diesem Termin.
- Das BMGS hat Sitz aber keine Stimme in dieser Organisation. Insbesondere Industrie, Wissenschaft, Patientenorganisationen und Länder werden über einen Beirat einbezogen.
- Entsprechend der gesetzlichen Vorschrift (§ 291 a SGB V) muss das BMGS die Vorschläge der Betriebsorganisation genehmigen.
- Das BMGS wird sofort ein Gesetzgebungsvorhaben zur Verankerung dieser Organisation und der Finanzierungsvereinbarung einleiten. Hierbei wird das Einstimmigkeitsprinzip durch ein qualifiziertes Mehrheitsprinzip ersetzt.