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1. Deutscher Kongress für Patientensicherheit

Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder "Patientensicherheit ist oberstes Gebot"

Anlässlich des ersten deutschen Kongresses für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie in Saarbrücken, erklärte der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Dr. Klaus Theo Schröder: "Oberster Grundsatz verantwortlicher Politik muss es sein, die Arzneimittelsicherheit immer über Partikularinteressen zu stellen. Für die Bundesregierung ist diese Leitlinie eine unverrückbare Richtschnur ihrer Politik.

Die Organisation von Arzneimittelsicherheit ist ein komplexer Prozess. Er umfasst die Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln, ihre Herstellung, Lagerung und Ausgabe ebenso wie die Verordnung, Anwendung, ständige Risikoüberwachung und Kontrolle des Arzneimittelverkehrs. Arzneimittelsicherheit erfordert das Zusammenwirken von Politik, Wissenschaft, pharmazeutischer Industrie, Gesundheitsberufen und - nicht zuletzt - den Patientinnen und Patienten."

Laut Statistik wird bei jedem Arztbesuch ein Rezept ausgestellt, etwa 1,7 Milliarden Packungen Arzneimittel werden pro Jahr in Deutschland verbraucht. Wissenschaftliche Studien rechtfertigen die Vermutung, dass zwischen dreißig und siebzig Prozent der unerwünschten Arzneimittelwirkungen vermieden werden könnten. Experten schätzen, dass Nebenwirkungen für drei bis sechs Prozent aller stationären Aufnahmen im Krankenhaus verantwortlich sind. Dies führe allein in Deutschland im internistischen Bereich jährlich zu rund 90.000 Krankenhausaufnahmen.

Dr. Klaus Theo Schröder: "Die Patientensicherheit ist oberstes Gebot. Mit der Errichtung der Deutschen Arzneimittelagentur (DAMA) wird die Arzneimittelsicherheit noch einmal gestärkt. Arzneimittel werden auch weiterhin nur für den Verkehr zugelassen, wenn ihre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und reproduzierbare Qualität wissenschaftlich belegt sind. Zudem wird es laufend eine Nutzen-Risiko-Bewertung von in den Markt eingeführten Arzneimitteln geben.

Dazu soll unter dem Dach der DAMA eine Bundesstelle für Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) eingerichtet werden. Eine mit Wissenschaftlern besetzte Pharmakovigilanzkommission wird sie beraten. Damit wird rechtlich ein Maß an Unabhängigkeit verankert, wie es bislang für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte so nicht gegeben war.

Arzneimittelsicherheit ist kein Selbstzweck, sondern muss bei der Arzneimittelanwendung dazu führen, dass Nutzen und Risiko beim einzelnen Patienten in einem günstigen Verhältnis stehen. Erfahrungen in anderen Ländern und Einzelbeispiele in Deutschland zeigen, dass dies durchaus möglich ist. Der Handlungsrahmen, über Einzelfälle hinaus auch in Deutschland die Arzneimitteltherapiesicherheit in der Fläche zu verbessern, wird breiter.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte wird derzeit ein Instrument entwickelt, das unter anderem auch die Arzneimittelsicherheit auf ein qualitativ höheres Niveau führen wird. Denn die elektronische Gesundheitskarte ermöglicht es den Ärztinnen und Ärzten, bei der Behandlung jedes einzelnen Patienten über medikationsrelevante Parameter präziser informiert zu sein, als das heute häufig Realität ist. Sie bietet darüber hinaus wesentliche Voraussetzungen, um die elektronische Verordnungsunterstützung als Hilfestellung für den Arzt oder die Ärztin zu etablieren, wodurch Medikationsfehler drastisch reduziert werden könnten."

zuletzt bearbeitet: 19.04.2005 nach oben

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