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Insulin zukünftig erst, wenn der Notarzt da war

Diabetologen kritisieren Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) kritisiert einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), nach dem langwirksame Analoginsuline Typ-2-Diabetikern in Deutschland nicht länger verordnet werden sollen.

Der G-BA, der festlegt, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, hatte erklärt, dass nur eines der beiden langwirksamen Analoginsuline, die seit 2000 auf dem Markt sind, einen erhöhten Nutzen habe - und das auch nur dann, wenn bereits schwere Unterzuckerungen vorgelegen hätten, bei denen Fremdhilfe wie ein Notarzteinsatz erforderlich gewesen sei. "Wenn also beispielsweise wir als niedergelassene Diabetologen in Zukunft diese Insuline verordnen wollen, müssen wir erst warten, bis der Notarzt eine gefährliche Unterzuckerung versorgt hat", bemängelt Dr. Matthias Riedel vom BdSN. Der eigentliche Grund für die Entscheidung des G-BA sei in erster Linie, dass die Krankenkassen ihre selbstgeschaffenen Kosten - es gibt immer noch keinen Festbetrag für Insulin - nicht mehr in den Griff bekämen.

Langwirksame Analoginsuline werden über eine längere Zeit hinweg vom Körper aufgenommen als Normalinsuline, die maximal sechs Stunden wirken. Vorteil dieser Präparate ist, dass sie den Grundbedarf an Insulin decken, besonders nachts. Dem aktuellen G-BA-Beschluss zufolge bieten die 30 Prozent teureren Insuline keine Vorteile für die Patienten, solange sie teurer seien als gewöhnliche Präparate. Diese Begründung sei, wie schon bei den kurzwirksamen Insulinanaloga, wissenschaftlich sehr umstritten und verlöre sicher sofort wieder an Relevanz, sobald Preisnachlässe für die Insuline mit den Krankenkassen vereinbart seien, kritisiert Dr. Riedel.

Im Jahr 2006 hatte der G-BA kurzwirksame Insulinanaloga vorübergehend für nicht verordnungsfähig erklärt - bis spezielle Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern geschlossen worden waren. Dr. Riedel sieht deutliche Parallelen zum aktuellen Fall und beanstandet das Vorgehen der Entscheidungsträger: "Für die Patienten und die betreuenden Ärzte ist es eine Zumutung, unsichere Prozeduren wie Medikamenten-Umstellungen akzeptieren zu müssen bis sich Krankenkassen und Hersteller geeinigt haben." Der BdSN ruft daher Krankenkassen, Pharmahersteller und auch die Politik dazu auf, schnell eine Einigung zu erarbeiten, damit die Versorgung der Diabetespatienten nicht unnötig belastet wird.

Den aktuellen Beschluss zu den Insulinanaloga finden Sie unter: http://www.g-ba.de/downloads/39-261-827/2009-05-28-AMR3_Insulinanaloga.pdf.

Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Der Ausschuss entscheidet untere anderem über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung für über 70 Millionen Versicherte und legt somit fest, welche Leistungen für Kassenpatienten erstattet werden.

Hintergrund: Der BdSN

Im Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) haben sich über 100 niedergelassene Diabetologen organisiert und die bisherige positive Entwicklung in der Betreuung von Diabetes-Patienten mitgestaltet. Ziel ist es, die ambulante Versorgung Diabeteskranker weiter zu verbessern.

zuletzt bearbeitet: 26.06.2009 nach oben

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