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Teststreifen-Quote in Apotheken für Menschen mit Diabetes

Deutscher Diabetiker Bund fordert umfassende Patienteninformation

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) kritisiert einen neuen Versorgungsvertrag, den der Verband der Ersatzkassen (vdek) mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen hat, und mit dem die Kosten für Blutzuckerteststreifen gesenkt werden sollen. Das Vertragswerk, das am 1. Oktober in Kraft trat, sieht eine Teststreifen-Quote für Apotheken vor: An 10 Prozent der Diabetiker, die bei einer Ersatzkasse versichert sind, werden günstigere Messgeräte und Blutzuckerteststreifen abgegeben.

"Patienten dürfen nicht gegen ihren Willen zu einer Umstellung gedrängt werden", fordert der DDB-Vorsitzende Dieter Möhler. Er befürchtet, dass die Neuregelung "die Schwächsten trifft: ältere und uninformierte Patienten". Die Teststreifen-Quote dürfte auch negative Auswirkungen auf das Selbstmanagement der Diabetespatienten haben, erwartet Rechtsanwalt Möhler. Dies könnte langfristig zu höheren Kosten führen ? bedingt durch das mögliche vermehrte Auftreten diabetischer Folgeerkrankungen.

In dem Vertrag ist geregelt, dass an 10 Prozent der bei einer Ersatzkasse versicherten Diabetiker günstigere Teststreifen der Preisgruppe B ausgegeben werden. Die Liste der Preisgruppe B umfasst überwiegend ältere Messgeräte sowie preisgünstigere Geräte generischer Anbieter.

Keine Umstellung durch Aut-idem-Kreuz

Soll der Patient weiterhin seine gewohnten Teststreifen erhalten, die teurer sind, muss der Arzt das Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept setzen. Damit untersagt er dem Apotheker, eine Umstellung vorzunehmen. Oder der Arzt verbietet den Austausch mit einem ausdrücklichen Hinweis auf der Verordnung.

Für jeden Geräteumtausch plus Beratung erhält die Apotheke einmalig 20 Euro. Erreicht sie die Quote nicht, muss sie 2,95 Euro pro Packung, die man hätte austauschen können, an die jeweilige Kasse zahlen. "Eine unabhängige Beratung seitens der Apotheken ist durch die 20 Euro-Pauschale zu bezweifeln, da die Umstellung mit finanziellen Anreizen verbunden ist", erklärt Dieter Möhler. "Ich weiß nicht, was sich die Funktionäre bei dieser 'Kopfprämie' gedacht haben."

Heute sei die Blutzuckerselbstmessung integraler Bestandteil der qualifizierten Diabetesschulung, die durch Diabetesberaterinnen in diabetologischen Schwerpunktpraxen gewährleistet werde, betont der DDB. Ein großes Problem der Teststreifen-Quote sieht der Deutsche Diabetiker Bund in möglichen Handhabungsfehlern, wie sie z. B. durch eingeschränktes Sehvermögen und verringerte Feinmotorik vor allem älterer Patienten auftreten könnten. "Für die rechtliche Haftung bei Fehlern könnte das ungeklärte Folgen haben", so Möhler.

Darüber hinaus müssten die Versicherten über die Neuregelung genau informiert werden ? ein einfaches Informationsblatt, wie es der vdek plant, werde der Dimension des Problems nicht gerecht. Zudem dürfe eine Umstellung auf ein günstigeres Messgerät in jedem Fall nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen, seine Zustimmung müsse dokumentiert werden.

Eingeschränkte Wahlfreiheit der Patienten

Mit Sorge sieht der DDB die zunehmende Einschränkung der Teststreifen-Finanzierung durch die gesetzlichen Kassen, die Patienten immer mehr in die Selbstfinanzierung ihrer Blutzuckerteststreifen drängten. Hier kritisiert Dieter Möhler die Undurchsichtigkeit von Selektivverträgen wie des neuen Versorgungsvertrags von vdek und DAV. "Sie schränken die Wahlfreiheit der Patienten bei der Kassenauswahl ein. Dem Patienten ist nicht klar, auf welche Qualität der Versorgung er trifft." Er fordert hier eine rechtzeitige Patientenbeteiligung.

Die Teststreifen-Quote wird zunächst von Oktober 2010 bis Ende Juni 2011 berechnet. Danach wird das Abgabeverhalten innerhalb von sechs Monaten (Juli 2011 bis Dezember 2011) kontrolliert. Nach dieser Übergangsphase prüfen die Vertragspartner, ob die Apotheken 10 Prozent der Patienten auf günstige Teststreifen umgestellt haben.

Die neue Regelung betrifft Versicherte der TK, der DAK, der KKH-Allianz, der HEK, der HKK und der ehemaligen GEK. Für die Barmer gilt eine gesonderte Teststreifenvereinbarung, die keine Quotenregelung vorsieht. Nach Angaben der Barmer GEK wird jedoch eine Vereinheitlichung des Vertrags für die gesamte Kasse angestrebt. Die Abgabequote gilt auch für Versandapotheken, nicht aber für den Diabetes-Versandhandel.

zuletzt bearbeitet: 15.12.2010 nach oben

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