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Bundeskabinett beschließt Bericht zur Pflegeversicherung

Entwicklung und den Stand der pflegerischen Versorgung

Heute hat das Kabinett den vom Bundesministerium für Gesundheit erstellten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.

Die Bundesregierung hat gemäß § 10 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Auftrag, ab dem Jahr 2011 im Abstand von vier Jahren den gesetzlichen Körperschaften des Bundes einen Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung vorzulegen.

Entsprechend diesem Auftrag gibt der Bericht einen umfassenden Überblick über die Situation der Pflegeversicherung, insbesondere über die Zahl der Leistungsbezieher sowie die Auswirkungen der Pflegeversicherung auf die Pflegeinfrastruktur und andere Bereiche der pflegerischen Versorgung und Betreuung in den Jahren 2007 bis 2010.

Der Bericht wird zeitnah dem Deutschen Bundestag zugeleitet und anschließend eingestellt unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebericht.

zuletzt bearbeitet: 20.12.2011 nach oben

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