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Überprüfung des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel

Bundesministerium für Gesundheit verlängert Preismoratorium und Herstellerabschläge

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Erforderlichkeit des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel nach § 130a Absatz 4 SGB V überprüft. Dazu wurden die maßgeblichen Verbände der Kostenträger und der Leistungserbringer sowie die Verbände der pharmazeutischen Industrie um Stellungnahme gebeten.

Nach Auswertung der Stellungnahmen und der Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Lage, einschließlich der Auswirkung auf die gesetzliche Krankenversicherung, kommt das Bundesministerium für Gesundheit zu folgendem Ergebnis:

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Unsicherheiten und der zu erwartenden Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung sind das Preismoratorium sowie die gesetzlichen Herstellerabschläge zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin gerechtfertigt. Diese Abschläge entlasten die Krankenversicherung im Vorgriff auf das neue System der Vereinbarung wirtschaftlicher Erstattungsbeträge auf Grundlage von Nutzenbewertungen für neue Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. Diese gesetzliche Neuregelung ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft und wird von der Selbstverwaltung für jeden betroffenen Wirkstoff umgesetzt. Die Vertragspartner können bereits nach geltendem Recht in ihren Vereinbarungen eine Ablösung gesetzlicher Herstellerabschläge vorsehen.

Die Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit bedeutet, dass Preiserhöhungen für Arzneimittel durch die pharmazeutischen Unternehmen weiterhin nicht mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abgerechnet werden. Der gesetzliche Herstellerabschlag von 16 Prozent für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag und von 6 Prozent für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist weiterhin in Abzug zu bringen.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Notwendigkeit des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge jährlich überprüfen.

zuletzt bearbeitet: 02.02.2012 nach oben

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