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Rückschlag für Neurodermitiker

Bundessozialgericht entscheidet gegen Erstattung von Basissalben

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) bedauert das gestrige Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel zur Erstattung von Basistherapeutika bei Neurodermitis. Das Gericht hatte entschieden, dass die Klägerin ihre nicht verschreibungspflichtigen Salben aufgrund der bestehenden Rechtslage weiter selbst bezahlen muss. "Diese Entscheidung ist ein Rückschlag für die rund sechs Millionen Neurodermitiker in Deutschland, die sich in ihrem unverschuldeten chronischen Leiden häufig nicht ernst genommen fühlen und hohe Therapiekosten selbst schultern müssen", sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

"Neurodermitis ist und bleibt eine schwerwiegende Erkrankung, die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt und kontinuierlich behandelt werden muss", so Fahrenkamp. "Das muss der Gemeinsame Bundesausschuss endlich anerkennen und die therapienotwendigen Salben auf die OTC-Erstattungsliste setzen."

Seit 2004 müssen Neurodermitispatienten in Deutschland ihre Basistherapeutika selbst bezahlen, weil die Krankheit vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht als schwerwiegend anerkannt ist. Im Fall der schwer von Neurodermitis betroffenen Klägerin führt diese Regelung nach eigenen Angaben zu Aufwendungen von durchschnittlich 500 Euro pro Monat. Wer aus Kostengründen gezwungen ist, auf die Salben zu verzichten, nimmt in Kauf, dass sich das Krankheitsbild verschlechtert und damit auch die eigene Lebensqualität.

Schon lange hat die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) in ihren Behandlungsleitlinien auf die zentrale Rolle der Basissalben hingewiesen, sie sind unverzichtbarer Therapiestandard. Eine aktuelle internationale Genetikstudie zur Neurodermitis zeigt auch, dass die in den Leitlinien empfohlene Basistherapie als echte Substitutionstherapie gelten kann, ähnlich der Gabe von Insulin bei Diabetes.

In Deutschland ist die Versorgungslage bei Neurodermitis ohnehin schon alarmierend, wie neue Studien der DDG zeigen: Fast 60 Prozent der befragten Patienten sehen sich in ihrer Lebensqualität stark beeinträchtigt und schätzen ihren Leidensdruck damit ähnlich ein wie Schlaganfall- oder Parkinson-Patienten. Mehr als 90 Prozent der Befragten gaben an, unter regelmäßigem Juckreiz zu leiden, 26 Prozent waren häufig schlaflos.

"Trotz BSG-Urteil spricht alles dafür, dass der G-BA den Zugang zu Basistherapeutika erleichtern muss und somit die Situation von Neurodermitikern in Deutschland endlich verbessert wird", so Henning Fahrenkamp. "Ein Land, das über einen der höchsten Versorgungsstandards weltweit verfügt und dies auch gerne betont, muss Verantwortung übernehmen, wenn es um die Lebensqualität von geschätzt sechs Millionen Bürgern geht."

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund 73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.

zuletzt bearbeitet: 07.03.2012 nach oben

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