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Deutsche Gesellschaft für Chirurgie positioniert sich zu Transplantationschirurgie
Unabhängige Experten sollten sich vom ordnungsgemäßen Vorgehen überzeugen können
Um die Situation der Organspende in Deutschland im Sinne der Patienten zu stärken, hat die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) jetzt Empfehlungen zur Transplantationschirurgie erarbeitet. Die Fachgesellschaft verurteilt jegliche Form betrügerischer Manipulationen bei der Verteilung von Spenderorganen und unterstützt in ihrer Stellungnahme ausdrücklich die Aufarbeitung und Untersuchung aller Verdachtsfälle. Die aktuelle Debatte dürfe aber nicht dazu führen, dass ein für Tausende Patienten lebensrettendes Verfahren Schaden nehme. In dem zehn Punkte umfassenden Papier thematisiert die DGCH unter anderem Indikation und Dokumentation von Transplantationen und die Rolle von Transplantationsregistern, -konferenzen und -zentren.
"Die DGCH verurteilt aufs Schärfste jeglichen Verstoß gegen die medizinisch-ethischen Grundsätze und Regeln des Transplantationsgesetzes und der Richtlinien der Bundesärztekammer", betont DGCH-Präsident Professor Dr. med. Karl-Walter Jauch aus München. Die Entscheidung für eine Transplantation und die Aufnahme in eine Warteliste dürfe der DGCH zufolge ausschließlich nach medizinischen Kriterien gefällt werden. In diesem Zusammenhang lehnt die DGCH auch Bonuszahlungen für gesteigerte Transplantationszahlen entschieden als ethisch nicht vertretbar ab.
Übereinstimmend mit dem Wissenschaftsrat empfiehlt die Fachgesellschaft zudem, die Transplantationsmedizin auf weniger Zentren zu konzentrieren. Im Sinne der Transparenz begrüßt sie, die vollständigen Ergebnisse und Qualitätskennzahlen dieser Zentren öffentlich zugänglich zu machen. "Interdisziplinäre, protokollierte Transplantationskonferenzen müssen dazu beitragen, dass die entsprechenden Schritte und Entscheidungen zu jeder Zeit nachvollziehbar sind", sagt Professor Dr. med. Hans Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH aus Hannover. Gemäß dem Sechs-Augen-Prinzip sollten hier je ein operativer und ein konservativer Transplantationsmediziner und ein nicht direkt beteiligter Dritter - Laborarzt, Intensivmediziner oder Anästhesist - einbezogen sein.
Um Qualität sichern und die Regeln bei der Vergabe der Organe weiter verbessern zu können, empfiehlt die DGCH an den Transplantationszentren Vor-Ort Audits. Bei diesen Begehungen überzeugen sich unabhängige Experten, etwa aus Ärztekammer und Ministerium, vom ordnungsgemäßen Vorgehen. Ein Schritt zu mehr Transparenz sei zudem ein zentrales Transplantationsregister. Hierfür gelte es, zügig Finanzierung und Datenschutz zu regeln, so die DGCH.
In Notfällen - etwa bei akutem Organversagen - müssten in der Transplantationsmedizin auch kurzfristige ärztliche Entscheidungen möglich sein. Um diese Notfallentscheidungen zusätzlich abzusichern, sollten sie auf der nächsten Transplantationskonferenz nach dem Sechs-Augen-Prinzip vorgestellt, diskutiert und dokumentiert werden. "Eine staatliche Kontrolle dieser ärztlichen Ad hoc-Entscheidungen halten wir jedoch weder für sinnvoll noch für machbar", ergänzt Professor Jauch. Die vollständige Stellungnahme der DGCH finden Sie auf der Homepage der DGCH unter www.dgch.de.