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Flächendeckende Überprüfung von Transplantationszentren angelaufen

Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK)

Regel- oder Rechtsverstöße werden an Länderbehörden weitergeleitet

Gemeinsame Erklärung von Prüfungskommission und Überwachungskommission, Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband

Anknüpfend an die von Bund, Ländern und den maßgeblichen Akteuren der Transplantationsmedizin am 27. August 2012 im Bundesgesundheitsministerium gefasste gemeinsame Erklärung haben die Prüfungskommission und die Überwachungskommission (in gemeinsamer Trägerschaft von Deutscher Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Bundesärztekammer) in ihrer heutigen Sitzung die Verfahren zur Intensivierung der Kontrollen in den Transplantationszentren im Einzelnen festgelegt.

Danach ist vorgesehen, alle 47 Transplantationszentren mit ihren insgesamt 140 organspezifischen Organtransplantationsprogrammen mindestens einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort zu prüfen. Dazu werden voraussichtlich 12 organspezifische Prüfungsgruppen gebildet. In jeder Gruppe werden mindestens zwei Mitglieder der Prüfungskommission oder der Überwachungskommission sowie zwei für das jeweilige Organtransplantationsprogramm sachverständige unabhängige Ärzte mitwirken; zudem werden sie von Mitarbeitern der zuständigen Landesministerien begleitet.

Es werden zuerst sämtliche Lebertransplantationsprogramme geprüft. Für diesen Transplantationsbereich sollen die Erstvisitationen bis Mitte 2013 abgeschlossen sein. Sofern sich im Zuge einer Visitation Auffälligkeiten ergeben, die weitere Untersuchungen erfordern, werden diese Prüfungen in einem zweiten Schritt jeweils einer zweiköpfigen Sonderprüfungsgruppe - die in der Regel aus einer Ärztin/einem Arzt und einer Juristin/einem Juristen besteht - übertragen.

Ziel der Überprüfungen ist es, Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Wartelistenführung von Transplantationspatienten und der Organvermittlung sachlich aufzuklären. Soweit dabei Regel- oder Rechtsverstöße erkennbar sind, werden diese in enger Zusammenarbeit mit den Länderbehörden an die zuständigen Stellen zur endgültigen sachlichen und rechtlichen Aufarbeitung weiter geleitet.

Im September 2012 sind nach diesem Arbeitsmuster bereits die Lebertransplantationsprogramme am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der Charité in Berlin sowie der Technischen Universität München, Klinikum rechts der Isar, geprüft worden.

Dabei haben sich in den Zentren Hamburg und Berlin keine Auffälligkeiten ergeben. Für das Münchner Zentrum im Klinikum rechts der Isar bedurfte es der Einleitung einer Sonderprüfung, da hier mehrere Auffälligkeiten bestehen. Die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen bleiben abzuwarten.

zuletzt bearbeitet: 26.09.2012 nach oben

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Dr. phil. Axel Hirsch

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