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DDG soll Leitlinie für Typ-1-Diabetiker überarbeiten

Einbringung neuer Erkenntnisse zur kontinuierlichen Glukosemessung erforderlich

Dieter Möhler und Prof. Hermann von Lilienfeld-Toal Für Menschen mit Diabetes wird es zunehmend schwieriger, die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) von den Kassen erstattet zu bekommen. Häufig müssen sie dafür bis vors Sozialgericht ziehen. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) macht sich dafür stark, dass Diabetespatienten der Zugang zur CGM nicht verwehrt bleibt und fordert eine Neubewertung der Technik. Die kontinuierliche Glukosemessung hat viele Vorteile, wie zahlreiche Studien belegen. Dies sollte sich auch in der Leitlinie "Typ-1-Diabetes" niederschlagen.

Die evidenzbasierte Leitlinie zur Therapie des Typ-1-Diabetes hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) im September 2011 aktualisiert. Darin nimmt sie auch zur kontinuierlichen Glukosemessung Stellung: Es sei nicht ausreichend belegt, dass die CGM-Anwendung zu einer Senkung des HbA1c-Wertes führe, so die DDG. Hinweise auf einen Nutzen bei Erwachsenen mit guter Therapietreue müssten in weiteren Studien bestätigt werden. Widersprüchliche Evidenz läge zudem bei der Senkung der Hypoglykämieraten vor.

Der Deutsche Diabetiker Bund hat die DDG jetzt in einem Schreiben aufgefordert, kurzfristig eine erneute Bewertung der CGM-Anwendung und der vorliegenden Literatur vorzunehmen, die dem heutigen Ergebnisstand besser entspricht. Der positive Effekt der CGM auf den Stoffwechsel sei eindeutig nachgewiesen, erklärt der DDB. "Wir konnten keine Publikation mit geeignetem Studiendesign finden, in der dieser Effekt ausblieb", betonen der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler und Prof. Dr. med. Hermann von Lilienfeld-Toal, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Diabetiker Bundes.

Die Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Diabetes weist außerdem darauf hin, dass bei Diabetespatienten, die unter sonst nicht therapierbaren Hypoglykämien leiden, mit einem CGM-Gerät die Häufigkeit und Schwere der auftretenden Unterzuckerungen dramatisch abnahmen. Denn CGM-Systeme messen nicht nur kontinuierlich die Glukose, sondern schlagen auch Alarm, wenn eine Unter- oder Überzuckerung droht. Der DDB befindet sich derzeit in einer Auseinandersetzung über die Kostenerstattung der kontinuierlichen Glukosemessung mit den zuständigen Stellen wie Bundesgesundheitsministerium, Gemeinsamer Bundesausschuss und Krankenkassen.

Bildunterschrift: Dieter Möhler (li.) und Prof. Dr. med. Hermann von Lilienfeld-Toal (re.)
Bildquelle: Deutscher Diabetiker Bund (DDB)

zuletzt bearbeitet: 27.09.2012 nach oben

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