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Ärzteschaft positioniert sich zu Telemedizin

Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK)

Telemedizinische Verfahren können Versorgungslücken schließen

Telemedizinische Verfahren sind in einzelnen Versorgungsbereichen bereits weit verbreitet, etwa in der Akutbehandlung von Schlaganfall-Patienten. In anderen Gebieten befinden sich telemedizinische Methoden in der Erprobung oder haben den Sprung in die Regelversorgung noch nicht geschafft. In einem Positionspapier benennt die Bundesärztekammer Anwendungsgebiete für Telemedizin und zeigt auf, in welchen Fällen diese Methoden für die Patienten besonders nützlich sind. Zudem werden Anforderungen an telemedizinische Versorgungskonzepte zusammengestellt.

"Angesichts der raschen Entwicklung dieser modernen Versorgungsmethoden ist es wichtig, unsere ärztliche Sichtweise auf diese Verfahren zu artikulieren und anderen interessengeleiteten Akteuren entgegen zu setzen. Deshalb zeigen wir Anwendungsfelder auf, in denen ein stärkerer Einsatz telemedizinischer Methoden zum Wohle unserer Patienten wünschenswert ist", sagte Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Zuvor hatte am vergangenen Freitag auch der 118. Deutsche Ärztetag in Frankfurt am Main dem Positionspapier mit großer Mehrheit zugestimmt.

Nach dem Papier sind Qualitätssteigerungen durch verbesserte innerärztliche Kommunikation und erhöhte Versorgungsgerechtigkeit wesentliche Ziele von Telemedizin. Zudem können telemedizinische Verfahren Versorgungslücken beseitigen oder mit dazu beitragen, dass diese gar nicht erst entstehen.

Die qualitätssteigernden Effekte telemedizinischer Patientenversorgung lassen sich bereits heute in verschiedenen sogenannten Telekonsilverfahren wie beispielsweise der Teleradiologie oder der Telepathologie beobachten. Auch im Bereich der Notfallversorgung wie beispielsweise der Akutversorgung von Schlaganfallpatienten kann durch Telekonsile eine optimale Versorgung der Patienten unabhängig vom Wohnort angeboten werden.

Bei chronischen Erkrankungen wie beispielsweise der Herzinsuffizienz kann durch Telemonitoring von Vitalparametern und zugehörigem Remote Patient Management eine kontinuierliche Versorgung der Patienten gewährleistet werden. Dekompensationen können frühzeitig entdeckt und entsprechend gegengesteuert werden.

Weitere Informationen: Ärztliche Priorisierung von Einsatzgebieten telemedizinischer Patientenversorgung

zuletzt bearbeitet: 20.05.2015 nach oben

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